Berlin. Die geschäftsführende Bundesregierung hat für das laufende Quartal mehr überplanmäßige Sozialausgaben veranschlagt als für das Vergleichsquartal 2016. Rund 1,6 Milliarden Euro an zusätzlichen Ausgaben beantragte die Regierung für Oktober und November. Hauptsächlich dafür verantwortlich sind Mehraufwendungen für das Arbeitslosengeld II in Höhe von 600 Millionen Euro sowie 300 Millionen für Wohn- und Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern.
„Der zusätzliche Bedarf resultiert insbesondere daraus, daß sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen“, erklärte das Bundesfinanzministerium. In den vergangenen Monaten wurden tausende Asylbewerber zu Hartz-IV-Empfängern.
Inzwischen warnt der Leiter des Center of Excellence for Migration and Integration am Ifo-Institut München, Gabriel Felbermayr, davor, daß demnächst ein Viertel aller Hartz-IV-Bezieher Asylbewerber seien.(tw)
Nach den geltenden Regelungen sind Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Ausländer, die kein oder nur ein beschränktes Aufenthaltsrecht haben, von Hartz IV ausgeschlossen. Das bedeutet, daß Asylbewerber, deren Asylantrag positiv beschieden wurde, die also nun Asylberechtigte sind, grundsätzlich Anspruch auf Hartz IV haben.
Als seinerzeit unter der Regierung Schröder die Hartz IV-Gesetze beschlossen wurden, dachte niemand auch nur im Traum daran, daß Deutschland ca. zehn Jahre später von einer Massenimmigration ungeahnten Ausmaßes aus dem Orient (Nordafrika gehört dazu) und Schwarzafrika heimgesucht wird. Hartz IV wurde in erster Linie für deutsche Langzeitarbeitslose und sozial Hilfsbedürftige geschaffen, aber wegen der Freizügigkeit auf dem EU-europäischen Arbeitsmarkt auch für EU-Bürger, die mindestens drei Monate ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Aber ebenso wie bei anderen Sozialgesetzen gibt es auch bei Hartz IV Ausnahmen und Schlupflöcher – und Ungerechtigkeiten. So werden bspw. Deutsche, die viele Jahre (sozialversicherungspflichtig) gearbeitet haben und durch eine ungünstige Fügung des Schicksals langzeitarbeitslos geworden sind, Asylberechtigten, die aufgrund mangelnder Bildung und/oder Qualifikation keine dauerhafte Arbeitsstelle gefunden haben beziehungsweise nur kurz irgendwo beschäftigt waren, bei Hartz IV quasi gleichgestellt. Geradezu verrückt mutet überdies eine Forderung aus dem soziallinken und grünlinken Lager an, die Asylbewerber-Leistungen denen von Hartz IV anzugleichen.
Nicht-linksideologisch gepolte Sozialexperten warnen schon seit langem vor einer latenten Kollaps-Gefahr unserer Sozialsysteme!
Korrektur: Im zweiten Satz des dritten Absatzes habe ich bei der Formulierung bedauerlicherweise eine falsche Reihenfolge verbockt.
Es muß natürlich heißen: „So werden Asylberechtigte, die aufgrund mangelnder Bildung und/oder Qualifikation keine dauerhafte Arbeitsstelle gefunden haben beziehungsweise nur kurz irgendwo beschäftigt waren, Deutschen, die viele Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben – also die stets in unsere Sozialkassen eingezahlt haben – und durch eine ungünstige Fügung des Schicksals langzeitarbeitslos geworden sind, bei Hartz IV quasi gleichgestellt.“
Toll, da geht’s aber aufwärts mit der Wirtschaft. Alleine der Verbrauch wächst mächtig …
Es wäre sehr hilfreich, wenn bei Aussagen wie diesen per link Quellen angegeben würden.