Die Identitäre Bewegung ist bekannt durch ihre aufsehenerregenden Aktionen. Seit 2016 wird die Gruppierung jedoch vom Bundesverfassungsschutz beobachtet.
ZUERST! sprach mit dem Leiter der Identitären Bewegung Deutschland, Daniel Fiß, über eine nun eingereichte Unterlassungsklage gegen das Innenministerium
Herr Fiß, kurze Frage, kurze Antwort: Ist die Identitäre Bewegung verfassungsfeindlich?
Fiß: Nein!
Das sehen die Innenbehörden in Deutschland anders…
Fiß: Zentrale Zielstellung der Identitären Bewegung war und ist der Erhalt der ethnokulturellen Identität der Völker Europas. Nach wie vor ist auch der Begriff „Volk“ fest in unserem Grundgesetz verankert. Wir verstehen uns als eine junge, patriotische und außerparlamentarische Interessenvertretung, die die öffentliche Debatte über die Themenfelder Identität, Immigration und Meinungsfreiheit mitprägen will. Die Kampagne zu unserer Klage haben wir auch bewußt „Verfassungsschützer“ genannt, da wir ganz konkret für die Werte unserer Verfassung einstehen, die beispielsweise auch ihren Ausdruck im Artikel 116 des Grundgesetzes finden und in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt wurden. Der Skandal des Vorwurfs der Verfassungsfeindlichkeit liegt vor allem darin, daß er von jenen Akteuren befeuert wird, die im Jahre 2015 mit dem Start der ungebremsten Masseneinwanderung nach Deutschland einen eklatanten Verfassungsbruch begangen haben.
Nun haben Sie als Leiter der Identitären Bewegung Unterlassungsklage gegen den Bundesverfassungsschutz eingereicht. Können Sie uns die Hintergründe schildern?
Fiß: Mit der Verkündung der bundesweiten Beobachtung durch den Verfassungsschutz stellt sich ganz automatisch erst einmal ein Gefühl der Ohnmacht ein. Mitglieder und Aktivisten waren zunächst berechtigterweise verunsichert, wie sich ein politisches Engagement unter staatlicher Beobachtung darstellen sollte. Die darauffolgenden Begründungen der Landesämter sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz zeigten dann jedoch erhebliche Defizite in der politischen Analysefähigkeit dieser Behörde. Neben den nebulösen Satzbausteinen operierten die Entscheidungsträger der Verfassungsschutzämter auch mit klar erfundenen Zusammenhängen und Einschätzungen. Das Hamburger Landesamt sah sich sogar dazu gezwungen, einen warnenden Appell an junge Leute herauszugeben, sich nicht unserer Bewegung anzuschließen, da anderenfalls mit beruflichen Konsequenzen zu rechnen sei.
Und Bundesinnenminister Thomas de Maizière warnte Anfang des Jahres vor militanten und gewalttätigen Aktionen von IB–Mitgliedern…
Fiß: Auch diese Aussage ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Wir positionieren uns klar und deutlich für einen friedlichen und gewaltfreien Widerstand. Keine unserer bisherigen Aktionen ist durch proaktive Gewalt unserer Aktivisten geprägt gewesen. Herr de Maizière und der Verfassungsschutz konstruieren sich hier ein fiktives Schreckensbild, das jedoch nicht mehr durch eine sachliche Begründung für die Beobachtung gerechtfertigt wird. Auch haben die Antworten auf zahlreiche parlamentarische Anfragen der AfD in den Bundesländern Thüringen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern die Gewaltfreiheit der IB bestätigt.
Was kam bei diesen parlamentarischen Anfragen genau heraus?
Fiß: In Thüringen wurden etwa zur Unterstreichung für die Verfassungsfeindlichkeit ganze zwei Begründungen aus dem Jahr 2014 aufgegriffen – die sich nicht mal auf das Land Thüringen selbst bezogen. Dazu wurden völlig aus dem Zusammenhang gerissene Teile unserer eigenen Stellungnahmen präsentiert. Man muß sich das einmal vorstellen: Da erhält das Innenministerium eine parlamentarische Anfrage, für die es im Regelfall zur Beantwortung 14 Tage Zeit hat. Ein riesiges Heer an Mitarbeitern und Referenten schafft es dann, genau zwei Anhaltspunkte aus Jahren weit vor der Beobachtung zu liefern, die dann beide sogar nur selektiv und zusammenhanglos dargestellt werden. Mit der Klage wollen wir zum einen die Transparenz über die Begründung der Beobachtung erzwingen. Zum anderen wären bei einer Fortsetzung der bisherigen Argumentationen keine realen Anhaltspunkte gegeben, die die Beobachtung rechtfertigen würden. Der Meinicht um die Überwachung mutmaßlich verfassungsfeindlicher Organisationen, sondern um politische Diffamierung. Nach meiner Einschätzung werden in der Zukunft auch andere patriotische Gruppen und Parteien nicht vor solchen Maßnahmen gefeitsein. Auch die AfD dürfte nur noch nicht unter die Beobachtung gefallen sein, da ihr Parteistatus den Behörden etwas höhere verfassungsrechtliche Hürden auferlegt. Der Fall um den AfD-Politiker Petr Bystron in Bayern, der aufgrund eines harmlosen Lobes für die IB ins Visier der Verfassungsschützer gekommen ist, bestätigt allerdings diese völlige Willkür.
Wie stehen die Chancen, die Erwähnung der IB im VS–Bericht zu unterbinden?
Fiß: Wir haben grundsätzlich erst einmal Vertrauen in den Rechtsstaat. Wir können aber noch nicht sagen, was im bevorstehenden Verfahren auf uns zukommen wird. Fest steht aber, daß der Verfassungsschutz mit seinen bisherigen öffentlichen Verlautbarungen und Antworten zur Identitären Bewegung juristisch scheitern muß. Bei einer ehrlichen und unvoreingenommenen Beurteilung der Identitären Bewegung müssen auch die Behörden schließlich zu dem Schluß kommen, daß von uns keine Gefahr für die Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land ausgeht. Wir sind lediglich eine politische Stimme für Patrioten und Einwanderungskritiker in unserem Land. Solche Meinungen müssen auch zugelassen werden, ohne daß sie sofort einer staatlichen Überwachung unterzogen werden.
Eine andere Option des Innenministeriums könnte ein IB–Verbot nach dem Vereinsrecht sein. Halten Sie das für wahrscheinlich?
Fiß: Solange man sich ernsthaft mit unseren inhaltlichen Positionen und Zielen auseinandersetzt, sind wir zuversichtlich, daß ein Verbot unserer Bewegung nicht nach rechtsstaatlichen Kriterien erfolgen kann. Von uns geht keine Gewalt aus, wir haben zu keinem Zeitpunkt die Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt und operieren auch nicht offensiv gegen die verfassungsmäßigen Grundsätze. Ein Verbot halte ich daher für nicht wahrscheinlich, auch wenn man immer bedenken muß, daß gerade politisch mißliebige Meinungen vor staatlicher Willkür nicht immer hundertprozentig geschützt sind.
Was sind bisher die direkten Konsequenzen Ihrer Überwachung durch den Staat gewesen?
Fiß: Unsere Aktivisten wurden in der Vergangenheit bereits ganz konkret mit staatlicher Repression konfrontiert. Unter anderem gab es schon Hausdurchsuchungen wegen Lappalien wie der Anwendung von Kreidespray oder wie jüngst beim Berliner Regionalleiter Robert Timm, weil dieser mit anderen Aktivisten in Cottbus Pfefferspray verteilt haben soll. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht automatisch gleich Überwachungsmethoden wie in Agentenfilmen nach sich zieht. Die jährlichen Berichte des Bundesamtes sind meistens nur Ergebnis von Internetrecherchen, Quellen also, die ohnehin öffentlich zugänglich sind. Wir lassen uns von sowas jedenfalls nicht verrückt machen. Ich bin auch nach wie vor der Überzeugung, daß, wenn der Verfassungsschutz uns beobachtet und seine eigenen Standards ernst nimmt, er schon bald auch seine Beobachtung von selbst aufgeben müßte, da nur die Erkenntnis übrigbleibt, daß die IB zwar politisch oppositionelle Ansichten vertritt, diese jedoch durch das Grundgesetz gedeckt sind.
Herr Fiß, vielen Dank für das Gespräch.
Daniel Fiß, 1992 in Rostock geboren, ist Co-Vorsitzender der Identitären Bewegung (IB) in Deutschland. Fiß studiert Politikwissenschaft und Philosophie in Rostock. Von 2014 bis 2016 war er Regionalleiter der Identitären Bewegung in Mecklenburg-Vorpommern.
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Wer in die Mühlen dieses „Staates“ geraten ist, der fängt an nachzudenken.
WER ist der Staat? ICH bin ihm NOCH NIE begegnet!
Tatsächlich wurde er doch einfach „erfunden“ um schön anonym die Bevölkerung mittels Steuern auszurauben…
Alles läuft nach Plan!
Finde es schade, dass Herr Fiß sich nur zu verteidigen sucht, anstatt in die nötige Offensive überzugehen: WER bricht denn ständig das Grundgesetz, wenn nicht das Merkelregime! Gerade die IB möchte die grundgesetzliche und staatliche Ordnung erhalten, die durch den extremen Linksrutsch der letzten Jahre aufs schlimmste bedroht ist.
Der Verfassungs-Schutz hat dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten wird – gerade von Merkel und Co.! Aus dem Rechtsstaat darf nicht immer mehr ein Linksstaat, eine Antifa-Republik werden!
so lange die AntiFA und ihr nahestehende Gruppen in HUNDERT Tausender Zahl vom Staat gefördert und finanziert werden, so lange darf es keine Verfassungsschutz-Beobachtung gegen patriotische, demokratische und verfassungstreue Gruppen oder Polit-Akteuer geben.
Das Gerichtsurteil gegen den AfD-Mieter zeigt wohin der Staat und seine Verfassungsorgane sich wenden: in den reinen Repressionsstaat mit faschistoider Denk-Führung: Opfer werden verklagt, Täter werden finanziert.
Na, man kann immer noch Agenten einschleusen, die dann Straftaten begehen, um sie der Bewegung anzulasten.