Straßburg/Luxemburg. Eine brisante Entscheidung: ab 2020 soll die umstrittene „Europäische Staatsanwaltschaft“ ihre Arbeit aufnehmen. Während bei der EU-Kommission vor allem die grenzüberschreitende Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerbetrug in den Fokus gerückt werden, fürchten Kritiker ein weiteres Instrument der grenzüberschreitenden Verfolgung von Dissidenten und Meinungsabweichlern.
Wie EU-Justizkommissarin Vera Jourova mitteilte, soll die EU-Staatsanwaltschaft „zunächst“ in Fällen von Betrug am EU-Budget – etwa gegen Strukturfonds oder durch Mehrwertsteuerbetrug – ermitteln. Jourova zeigte sich aber offen in Hinblick auf den jüngsten Vorstoß von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, das Mandat der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten auszuweiten. Die EU-Kommission werde nächstes Jahr eine Mitteilung herausgeben, in der sie eine Perspektive bis 2025 aufzeigen wird, sagte die EU-Kommissarin. Der Bundesjustizminister Heiko Maas sekundierte, Deutschland sehe eine Ausweitung auf Terrorismus und „mögliche andere Themen“ positiv.
Auch der österreichische Justizminister Brandstetter hob neue Möglichkeiten bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung hervor und unterstrich, die EU-Staatsanwaltschaft werde „Durchgriffsrechte“ erhalten: „Ermittlungen und Strafverfolgung dürfen nicht an Landesgrenzen haltmachen. Deshalb erhält die neue Behörde Durchgriffsrechte auf nationale Stellen. So sorgen wir dafür, daß grenzüberschreitende Verfahren effizient und erfolgreich geführt werden können”, sagte Brandstetter.
Die EU-Staatsanwaltschaft soll innerhalb von zwei Jahren vollständig aufgebaut werden. An dem Projekt nehmen zunächst 20 EU-Staaten teil. Es steht weiteren Staaten offen. Das EU-Parlament hat bereits grünes Licht gegeben und im ersten Oktober-Plenum in Straßburg mit großer Mehrheit zugestimmt – gegen zahlreiche Stimmen aus dem rechten und rechtskonservativen Lager. Nicht an Bord sind Großbritannien, die Niederlande, Schweden, Ungarn, Polen, Malta, Irland und Dänemark. (mü)