Ein erster Zwischenfall im Zusammenhang mit dem seit Anfang des Monats in Österreich geltenden Burka-Verbot wird gemeldet. Polizei und Augenzeugen machen teils unterschiedliche Angaben zum Hergang der Ereignisse.
Als gesichert gilt, daß am Mittwochnachmittag eine Wiener Lehrerin von einer verschleierten 17jährigen attackiert wurde, nachdem sie diese auf das Verhüllungsverbot angesprochen hatte. Der Vorfall ereignete sich auf Höhe der U-Bahn-Station Zieglergasse. Als sich ein Wortwechsel entspann, wurde die Verschleierte handgreiflich und versetzte der Lehrerin einen Stoß.
Eine weitere, 26 Jahre alte Zeugin hatte das Geschehen beobachtet und ergriff daraufhin Partei für die Lehrerin. Auch ihr versetzte die vermummte junge Frau einen Stoß. Die beiden Österreicherinnen, die sich zuvor nicht kannten, riefen die Polizei, die zusicherte, sogleich zu kommen.
Allerdings rotteten sich nun innerhalb kurzer Zeit mehrere Dutzend junge, meist bärtige und dunkelhaarige Männer um den Ort des Geschehens zusammen und solidarisierten sich mit der Burka-Trägerin. Sie beschimpften die beiden Österreicherinnen als „Rassisten“.
Zur einer weiteren Eskalation kam es nicht – allerdings nur, weil die Polizei am nahen Westbahnhof mit etwa zehn Beamten eintraf und die beiden Österreicherinnen von der aggressiven Menge abschirmte. Die offizielle Darstellung der Polizei, wonach „sich die Situation vor Ort recht ruhig“ präsentierte, ist demnach nur teilweise zutreffend. Die 17jährige Verschleierte wurde hierauf in einen geschützten Raum der Wiener Verkehrsbetriebe gebracht, wo die Polizisten ihre Identität feststellten. „Die Jugendliche hat dort auch ihren Gesichtsschleier abgenommen”, teilte der Polizeisprecher mit. Die 17jährige sieht sich jetzt mit drei Strafanzeigen konfrontiert, „zweimal wegen versuchter Körperverletzung wegen der Stöße gegen die beiden Frauen, einmal wegen der Mißachtung des Verschleierungsverbots”.
Im Zeugenbericht der Lehrerin heißt es ergänzend: „Unsere Personalien wurden aufgenommen, die Burkaträgerin in ein separiertes Zimmer zur Visitation gebracht. Die Polizisten warnten die junge Niederösterreicherin und mich, solche Szenen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, sonst würden wir noch ´mit einem Messer im Bauch´ enden. Sie verstanden mich und die andere Frau, denn täglich passierten solche Situationen, wir sollten uns aber an ´die Politik´ wenden.“
In muslimischen Ländern sind die staatlichen Gesetze den religiösen Vorschriften und Regeln des Islam untergeordnet, oder besser: angepaßt. In westlichen Ländern dagegen stehen die weltlichen Gesetze über der Religion. Das wollen in westlichen Ländern lebende oder touristisch reisende Muslime oft nicht akzeptieren. Überdies lehrt die Erfahrung, daß Muslime in der Regel aggressiv reagieren, wenn man sie darauf hinweist, daß solche Vorschriften und Gesetze (wie das Gesichtsverhüllungsverbot) in der Öffentlichkeit für alle – also auch für streng gläubige Musliminnen – gelten.
Insofern haben die zwei Frauen einen schweren Fehler gemacht. Sie hätten sofort die Polizei herbeitelefonieren müssen, schon allein deshalb, weil sich unter einer Burka auch ein Straftäter/in verbergen könnte. Die Durchsetzung von Regeln und Gesetzen in der Öffentlichkeit ist nun mal Aufgabe von Polizei und Ordnungskräften. So haben sie sich – wie auch die Polizei erklärte – unnötig in große Gefahr gebracht.
Der Islam gehört nicht zu Deutschland