Brüssel. Das umstrittene Umverteilungs-Programm von „Flüchtlingen“ innerhalb der EU läuft dieser Tage offiziell aus. Die Bilanz fällt verheerend aus. Der EU-Kommission zufolge haben die Mitgliedstaaten nur 26,3 Prozent der vorgeschriebenen Ziele erfüllt. Österreich hat gar nur 15 statt der vorgeschriebenen 1953 „Flüchtlinge“ (0,8 Prozent) aufgenommen.
Das 2015 beschlossene Programm sollte die besonders betroffenen Staaten Italien und Griechenland entlasten. Es war auf zwei Jahre befristet. Vom ursprünglichen Ziel, wonach die EU-Staaten 160.000 „Flüchtlinge“ aus den beiden Mittelmeerländern aufnehmen sollten, blieb nach mehreren EU-Ministerbeschlüssen noch eine rechtlich verbindliche Zahl von 98.255 „Flüchtlingen“ übrig.
Von den EU-Staaten erfüllte nur Malta seine Quote: 148 „Flüchtlinge“ wurden aufgenommen, 131 hätten es sein sollen. Komplett verweigert habe sich dem Umverteilungsprogramm dagegen Polen, Ungarn und die Tschechische Republik. (mü)
Noch sind die EU-Mitgliedsländer souveräne Staaten. Dieses Faktum ist vor allem für deren Zuwanderungspolitik relevant. Jeder Staat muß selbst darüber entscheiden dürfen, ob und wie viele Fremde er bei sich aufnimmt! Niemand wird bestreiten, daß Italien und Griechenland durch die „Flüchtlings“-Ströme aus dem Orient und Schwarzafrika in besonderer Weise zu leiden haben. Aber wie das Beispiel Deutschland zeigt, sind nicht einmal 1 Prozent der „Flüchtlinge“ asylberechtigt und dürften in EU-Europa bleiben. Der Rest (ca. 99 Prozent!) setzt sich im wesentlichen zusammen aus Kriegsflüchtlingen, die nach dem Ende des Krieges in ihrem Heimatland wieder in selbiges zurück müssen, Wirtschaftsflüchtlingen, die in der EU für sich ein besseres Leben erhoffen, sowie Scheinasylanten und Asylbetrüger. Sie alle müßten über kurz oder lang EU-Europa wieder verlassen; aber solange sie hier sind, sollten sie bildungsmäßig fit gemacht werden, damit sie in ihren Heimatländern von Nutzen sind.
Was mich an der „Flüchtlings“-Debatte stört, ist der Begriff ‚Integration‘. Nach meinem Verständnis sollten nur Asylberechtigte mit Daueraufenthaltsrecht integriert, der Rest hingegen alsbald abgeschoben werden. Aber gerade bei der Abschiebung hapert es erheblich, was auf eine ausgeprägte Willensschwäche der EU-Staaten hindeutet. Ein anderer Punkt ist, daß Kultur und Mentalität der übergroßen „Flüchtlings“-Mehrheit mit unserer christlich-abendländischen nicht kompatibel sind. Es ist bezeichnend, daß bei der „Flüchtlings“-Debatte vom „Erhalt unserer ethnisch-kulturellen Identität“ – von wenigen EU-Ländern abgesehen – faktisch keine Rede ist.
Jeder Staat ist zum Selbstschutz verpflichtet! Die Ablehnung der EU-Umverteilungsquoten gehört dazu.