Brüssel/Ottawa. Gestern trat das umstrittene Freihandelsabkommen CETA vorläufig in Kraft, und das noch bevor die nationalen Parlamente der EU-Staaten zugestimmt haben. Die Entscheidung dazu hatten der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der kanadische Premier Justin Trudeau abseits des G20-Gipfels getroffen. Diese Entscheidung wird von verschiedenen Juristen als fraglich bewertet.
Inzwischen gingen mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Das hatte im Eilverfahren geurteilt, daß nur die Teile angewendet werden dürfen, für welche die EU alleinige Kompetenzen besitze. Das sorgt wiederum für neue Probleme. „Die genaue Reichweite der EU Zuständigkeiten bei CETA ist nach wie vor umstritten“, sagte etwa Wolfgang Weiß, Professor für Europarecht in Speyer, der als Prozessvertreter an der Verfassungsbeschwerde beteiligt ist, gegenüber dem „Tagesspiegel“. (tw)