Gesetzeswidrige Kooperation: arbeitet der Verfassungsschutz mit Jobcentern zusammen?

16. August 2017
Gesetzeswidrige Kooperation: arbeitet der Verfassungsschutz mit Jobcentern zusammen?
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Saarbrücken. Eine dem konservativen Internetblog „Tichys Einblick“ weitergeleitete, offenbar interne E-Mail eines saarländischen Jobcenters belegt, daß saarländische Jobcenter möglicherweise gesetzeswidrige Kooperationen mit dem Verfassungsschutz vereinbart haben. Die E-Mail, die in Teilen auf dem Blog veröffentlicht wurde, informiert Mitarbeiter darüber, daß das Jobcenter „mit dem Landesamt für Verfassungsschutz (VS) Saarland eine Kooperation abgeschlossen“ hat. Im Rahmen dieser Kooperation interessiere sich der VS „für alle Hinweise aus den Bereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Sabotageabwehr und organisierte Kriminalität“. Die Mitarbeiter sollen dem VS beispielhaft „Erkenntnisse von Ihnen über unsere Kunden [..] aus den Tatbeständen Ortsabwesenheit von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer oder Krisengebiete, Auffälligkeiten dieser Personengruppe, Kenntnisse über Kunden, die der Reichsbürgerbewegung angehören und alle sonstigen Tatbestände die Ihnen ‚auffällig‘ erscheinen …“ melden.

Die Hinweise würden vertraulich behandelt und an ein Postfach gesendet. Die Denunzationsaufforderung geht dabei weit über die gesetzlich geregelte und erlaubte Weitergabe für konkrete Verdachtspersonen hinaus. Die Bundesagentur für Arbeit der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland teilte dem Blog auf Anfrage zunächst mit: „Die Mail des Jobcenters im Regionalverband Saarbrücken war uns bis zu Ihrem Anruf nicht bekannt, da es sich um eine interne Kommunikation des Jobcenters handelt.“ Eine weitere Stellungsnahme zur Mail kommt aus dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, vom dortigen Amt des Ministers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: „Das saarländische Landesamt für Verfassungsschutz führt bereits seit längerem regelmäßig Sensibilisierungsgespräche in verschiedenen Behörden im Saarland durch. Ziel der Gespräche ist es, (…) für die derzeit anhaltend hohe abstrakte Gefährdungslage in Bezug auf den Islamistischen Terrorismus zu sensibilisieren, um  ggf. vorliegende Verdachts- und Radikalisierungshinweise im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig an das Landesamt für Verfassungsschutz zu übermitteln.“

Heute morgen kam dann noch eine vielsagende neue Mitteilung der Presseabteilung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit: Bei dem Ansprechpartner für den Verfassungsschutz handelte es sich um Mitarbeiter des Jobcenters Saarbrücken. Wer’s glaubt… (tw)

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