Rom. Auch Italien, der Heimat des historischen Faschismus, droht eine neue Welle der Gesinnungsgängelung. Seit kurzem wird im italienischen Parlament über einen Gesetzentwurf debattiert, mit dem das Delikt der „Propaganda für das faschistische und nationalsozialistische Regime“ neu im Strafgesetzbuch verankert werden soll – analog etwa zum bundesdeutschen Verbot des „Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen“ und dem österreichischen „Wiederbetätigungs“-Verbot. Die Verherrlichung des Faschismus soll künftig mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren geahndet werden.
Konkret richtet sich das neue Gesetz gegen „faschistische Propaganda“ durch die Produktion, den Verkauf und den Vertrieb von Waren mit Bildern und Symbolen, die sich auf Adolf Hitler oder Benito Mussolini beziehen. Propaganda im Internet soll sogar noch als erschwerender Umstand gelten, wodurch die Haftstrafe um ein Drittel erhöht werden kann. Auch der faschistische Gruß, der ausgestreckte rechte Arm, soll künftig als „faschistische Propaganda“ gelten – er ist bislang in Italien straffrei.
Urheber des neuen Gesinnungsstrafrechts ist der sozialdemokratische Abgeordnete Emanuele Fiano. Er verfaßte den jetzt diskutierten Gesetzesentwurfs. (mü)