Luxemburg. In der Auseinandersetzung zwischen zuwanderungskritischen EU-Ländern wie Ungarn und der Slowakei einerseits und Brüssel andererseits schlägt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) offenbar auf die Seite Brüssels. Jetzt empfahl Generalanwalt Yves Bot im Streit um die EU-„Flüchtlings“quoten, die Klagen der beiden Länder gegen die Umverteilung von Migranten aus Italien und Griechenland abzulehnen, weil das Abkommen „wirksam und in verhältnismäßiger Weise” dazu beitrage, daß Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen können.
In der Regel folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Ein Urteil im Verfahren, das Ungarn und die Slowakei gegen die EU-Kommission eingeleitet haben, könnte ab September fallen.
Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluß vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120.000 „Flüchtlingen“. Sie waren damals ebenso wie die Tschechische Republik und Rumänien im Kreis der EU-Staaten überstimmt worden, halten aber auch weiterhin daran fest, keine „Flüchtlinge“ aufnehmen zu wollen. (mü)