EU-Kommission droht Polen mit Stimmrechts-Entzug: „Atombombe“ im Sanktionsarsenal

27. Juli 2017
EU-Kommission droht Polen mit Stimmrechts-Entzug: „Atombombe“ im Sanktionsarsenal
International
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Foto: Symbolbild

Starker Tobak: wegen der in Brüssel umstrittenen Reform des polnischen Obersten Gerichtshofes droht die EU-Kommission dem Land jetzt das Stimmrecht auf europäischer Ebene zu entziehen. Experten bezeichneten dies als „Atombombe“ im Sanktionsarsenal der EU. Der Entzug des Stimmrechts wurde noch nie als Strafmaßnahme verhängt.

Die Sanktion wurde in der Vergangenheit schon mehreren Ländern angedroht, darunter Rumänien und Ungarn. Doch diesmal will die aufgrund der geplanten Justizreform in Polen ernstmachen: die Behörde werde das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags „sofort“ auslösen“, wenn die polnische Regierung tatsächlich Richter des Gerichtshofs in den Ruhestand zwinge, sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans in Brüssel.

Die in Polen regierende nationalkonservative Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) hatte in den vergangenen Wochen mehrere Gesetze verabschiedet, die der Regierung freie Hand bei der Besetzung der Richterposten in Polen lassen. Staatspräsident Duda legte am Montag sein Veto gegen die Gesetze zur Reform des Obersten Gerichts und des Landesrichterrats ein, unterschrieb andererseits aber ein Gesetz zur Reform der allgemeinen Gerichte. (mü)

3 Kommentare

  1. Fackelträger sagt:

    Polen und Ungarn werden vermutlich keinen allzu großen Wert darauf legen, weiterhin in diesem europäischen Selbstmordklub „EU“ Mitglied zu sein…

  2. Trill sagt:

    gemein .das selbe wollte ich auch schreiben ,du warst aber schneller.

  3. Eidgenosse sagt:

    Lächerlich, kann man dazu nur sagen – die EU pfeifft eben aus dem letzten Loch. Schaut man sich das Besetzungsverfahren des höchsten Deutschen Bundesverfassungsgerichts an, so ist der Unterschied zum Polnischen Entwurf marginal. Denn ein von der Bundesregierung eingesetzter Klüngel von 20-30 linientreuen Figuren bestimmt die Verfassungsrichter (Vorschlag). Nur diese können dann anschliessend vom Bundestag (50%) und vom Bundesrat (50%) abgenickt werden. Im Prinzip bestimmt die Regierung die Verfassungsrichter. Wo ist der Unterschied? Auch in den sonstigen Gerichten in D herrscht das „richtige“ Parteibuch. Ansonsten gäbe es keinen Präsidenten Vosskuhle der die Verfassung missachtet oder zumindest bis über die erlaubte Grenze hinaus ausdehnt. Und ein ehemaliger Ministerpräsident mit wenig staatsrechtlicher Ahnung wie Peter Müller (Saarland) wäre undenkbar.

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