Frankfurt. „Ein terrorverdächtiger Tunesier darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Mittwoch einem Eilantrag des Mannes statt. Eine von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung erfülle nicht die entsprechenden Auflagen für eine Abschiebung. Die 6. Kammer hatte im April verlangt, daß der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, daß gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde. Die am 11. Juli vorgelegte Verbalnote der tunesischen Regierung erfülle diese Bedingung nicht, begründete das Gericht seinen Beschluß. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar“, informiert die F.A.Z.
Im Rahmen einer Anti-Terror-Razzia war der Tunesier am 1. Februar festgenommen worden, weil er für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ein Unterstützernetzwerk aufgebaut und einen Anschlag in Deutschland vorbereitet haben soll. (sp)
Das unterstützt meine These von den Parteibuchrichtern in einem anderen Beitrag. Wir haben in der Schweiz wenigstens ein paar Richter, die von der SVP gestellt werden. Das ist aber ganz offiziell und es wird nach politischem Proporz vorgegangen. Eine Ausgrenzung von SVP-Juristen ist mir bisher nicht bekannt. Wenn man schon die Parteiinteressen von den Richterbänken nicht fernhalten kann, so sollte man das wenigstens ganz offen diskutieren und auch die Qualifikationen der Kandidaten. Dazu kommt, dass einige (nicht alle) Amtspersonen in der Schweiz vom Volk gewählt werden (können).
Zu dem Frankfurter Vorgang ist noch zu sagen, dass man sich über die Frustration der Polizisten nicht wundern muss. Sie setzen sich gegen die Terroristen ein und werden von der Justiz verarscht – anders kann man das nicht sagen. Ähnliches gilt für die Untersuchungen gegen Polizisten in Hamburg, die angeblich zu hart gegen die G20-Autonomen vorgegangen sein sollen.
Dazu fällt einem nichts mehr ein