Fragwürdiges EuGH-Urteil: Grenzkontrollen dürfen nicht systematisch sein

25. Juni 2017
Fragwürdiges EuGH-Urteil: Grenzkontrollen dürfen nicht systematisch sein
International
5
Foto: Symbolbild

Luxemburg. Eine der obersten Instanzen der EU, der Europäische Gerichtshof (EuGH), hat jetzt die Weichen auf noch mehr illegale Zuwanderung und auf noch weniger Sicherheit gestellt. Er entschied jetzt, daß innerhalb des Schengen-Raums Menschen ohne konkreten Anlaß nur unter bestimmten Voraussetzungen kontrolliert werden dürfen. Verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe, an Bahnhöfen und in Zügen dürften nicht zu Grenzkontrollen ausarten.

Hintergrund des Urteils ist ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Kehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte hatte sich gegen eine Polizeikontrolle auf dem Kehler Bahnhofsvorplatz gewehrt. Der Bahnhof ist nur wenige hundert Meter von der französischen Grenze entfernt. Das Bundespolizeigesetz erlaubt dort verdachtsunabhängige Kontrollen, die im reisefreien Schengen-Raum eigentlich abgeschafft worden sind. Das Amtsgericht wollte von den Luxemburger Richtern wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar ist und damit die Polizeikontrolle des Mannes rechtmäßig war.

Größten Wert legt der EuGH in seiner Entscheidung darauf, daß die Überprüfungen in der Praxis nicht Grenzkontrollen gleichkommen beziehungsweise nicht systematisch sind. Kontrollen seien zudem nur dann zulässig, wenn die „Intensität, Häufigkeit und Selektivität“ dieser Kontrollen rechtlich geregelt ist.

Während der großen „Flüchtlings“bewegungen 2015 und 2016 hatten zahlreiche EU-Staaten wieder systematische Grenzkontrollen eingeführt. Das ist der EU ein Dorn im Auge, die in der grenzenlosen Reise- und Bewegungsfreiheit einen Höchstwert sieht. (mü)

5 Kommentare

  1. Eidgenosse sagt:

    Wie war das noch mit den „furchtbaren Richtern“ – wir werden alle die Zeche dieser völlig abgehobenen Roben bezahlen dürfen. Die EU arbeitet stetig am Untergang der einheimischen Bevölkerung nur der verblödete Wähler merkt es grösstenteils immer noch nicht.

  2. Emma D. sagt:

    Es weiß doch jeder, dass die EU (als Union, Vereinheitlichung) zur Zerstörung der Völker Europas bestimmt ist. Vorher war es eine EG, eine europäische Gemeinschaft, was völkerrechtliche Tradition hat, etwa den Wiener Kongress von 1815.

    Aber eine Gemeinschaft von (unabhängigen) Staaten oder gar Völkern war den Monopol-Monotheisten (die in der Tradition von Karl dem Schlächter stehen und dies mit dem Aachener Himmelfahrts-Preis bekunden) ein Dorn im Auge.

  3. Fasian Irmenov sagt:

    Da die EU schon bürgerfeindlich ist, was soll da ein EUGH hervor bringen?? Natürlich auch bürgerfeindliche Urteile!
    Weg mit beiden Vereinen!!

  4. Südwester sagt:

    Sollte nicht der Schutz unserer Bürger oberstes Ziel sein? Sicherheit für die Gemeinschaft (das schließt alle Bürger ein) ist wichtiger als die Reisefreiheit eines Einzelnen oder die Rechte eines illegalen Einwanderers.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert