Berlin. Bis Ende Mai 2017 sind laut Bundesinnenministerium weitere 77.148 „Flüchtlinge“ nach Deutschland gekommen, die angaben, auf der Suche nach Schutz zu sein und Asyl beantragten. Laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind bis Mitte Juni aber nur 65.000 Migranten neu in Italien und 8.000 in Griechenland gelandet. Laut EU-Recht müßten die Ankömmlinge nach dem Dublin-Verfahren auch dort ihre Asylgesuche stellen, bei einer Weiterreise in andere europäische Staaten müßten sie zurückgeschickt werden. Doch das gelingt weiterhin nur selten – in den ersten drei Monaten dieses Jahres konnte die Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 1.344 „Flüchtlinge“ in andere europäische Länder (rück-)überstellen. Unter anderem liegt das an Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2011, nach denen Rückführungen nach Griechenland wegen „systemischer Mängel“ im dortigen Asylverfahren ausgesetzt werden mußten.
So darf weiter nur in Einzelfällen nach Griechenland abgeschoben werden. Doch selbst dabei scheitert es oft an mangelnder Kooperation. Bei rund 50 Übernahmeersuchen an Griechenland weigerte sich Athen bislang, nötige Papiere zurückzuschicken – weswegen noch keine Abschiebung stattfand. Dagegen nahm die Bundesrepublik in diesem Jahr bereits mehr als 1.200 Migranten im Rahmen der Dublin-Überstellung und 2.300 aufgrund der beschlossenen EU-Umsiedlung von Griechenland ab.
In Italien ist die Situation ähnlich, von 6.743 deutschen Übernahmeersuchen waren bislang nur 371 erfolgreich. Dazu kommen noch Klagen vor den Verwaltungsgerichten gegen Abschiebungen sowie der Umstand, daß Migranten massenweise untertauchen. Denn: Nach aktueller Rechtslage kann ein Untertauchen dazu führen, daß nach 18 Monaten „die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens auf Deutschland übergeht“. (tw)