Kiel. Die bei Wahlen in Schleswig-Holstein von der Fünf-Prozent-Hürde befreite dänische Minderheitenpartei SSW (Südschleswigscher Wählerverband) erhielt im Januar und März 2017 Zuwendungen von über 240.000 Euro – und zwar vom dänischen Staat.
Das bundesdeutsche Parteiengesetz sieht gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 vor, daß Spenden an Parteien, die die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen sind. Diese Spenden müssen unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.
Für die ersten Monate des Jahres 2017 liegen nun die offiziellen Zahlen vor: im Januar 2017 erhielt der SSW 120.250,00 Euro vom dänischen Südschleswig-Ausschuss/ Unterrichtsministerium, im März 2017 dann 120.641,36 Euro vom Südschleswig-Ausschuss/Kulturministerium. Während die Zahlungen vom Unterrichtsministerium auch im Jahr 2016 quartalsweise als Unterstützung flossen, ist die Überweisung aus dem dänischen Kulturministerium im März 2017 ohne Pendant im Vorjahr. Insgesamt erhielt der SSW im Jahr 2016 rund 480.000 Euro, im Jahr 2017 bislang über 240.000 Euro von dänischen Ministerien überwiesen.
Mit den Zuwendungen aus Dänemark nimmt der dänische Staat gezielt Einfluß auf landespolitische Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland. Der SSW ist sogar zweifach privilegiert, wenn in Schleswig-Holstein die Befreiung von der Fünf-Prozent-Hürde festgeschrieben ist und gleichzeitig Hunderttausende Euro aus Dänemark fließen. Die Chancengleichheit im Parteienwettstreit ist somit faktisch außer Kraft gesetzt.
Bei den Landtagswahlen am 7. Mai 2017 erhielt der SSW 3,3 Prozent der Stimmen. Die dänische Minderheitenpartei wird somit drei Abgeordnete stellen. In der vergangenen Legislaturperiode spielte die vom dänischen Staat finanziell unterstützte Partei sogar eine entscheidende Rolle in der Landespolitik, indem sie als Junior-Partner die „Küstenkoalition“ zwischen SPD und Grünen vervollständigte. (sp)
Quellen:
https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2017
https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/fundstellen50000/2016