Bremen. Eine klare Ansage machte der Bremer Staatsgerichtshof am Dienstag an die Adresse des Bremer Senats: Die Auskunftsrechte der Bürgerschaftsabgeordneten müssen beachtet werden, und zwar nicht nur formal. Geklagt hatte Jan Timke (Bürger in Wut), dessen Anfrage vom Oktober 2014, ob es zum „Offshore-Terminal Bremerhaven“ Absprachen zwischen der Bundeswasserstraßenverwaltung und dem Bremer Senat gegeben hatte, lapidar mit „Nein“ beantwortet worden war.
Der geplante Schwerlasthafen für die Windenergie-Industrie ist seit Jahren ein strittiges Thema in der Hansestadt. Sein Baubeginn wurde 2016 vorläufig vom Bremer Verwaltungsgericht gestoppt. Tatsächlich hatte es zwar keine rechtsgültigen Vereinbarungen, „wohl aber eine inhaltliche Abstimmung zwischen den Behörden“ gegeben, so der Weser-Kurier. Jan Timke sah sich selbst, die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit deshalb getäuscht.
Das Gericht kam letztlich zu einer ähnlichen Einschätzung. Zumindest über sein Verständnis von „Absprache“ hätte der Senat den Abgeordneten informieren müssen, monierte der Gerichtshof. „Wenn die Kontrollrechte kleiner Parteien oder Wählervereinigungen gestärkt werden, ist das vor allem ein Sieg für die Bürger“, so Jan Timke gegenüber Zuerst!. Wie Radio Bremen meldete, hat ein Sprecher des rot-grünen Senats eine Entschuldigung angekündigt. (dr)
Herzlichen Glückwunsch Herr Timke.