Regierung beschließt elektronische Fußfessel für extremistische Gefährder

1. Februar 2017
Regierung beschließt elektronische Fußfessel für extremistische Gefährder
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben sich nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt über eine Einigung verständigt: von nun an sollen extremistische Gefährder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können, wenn die Sicherheitsbehörden einen Anschlag für möglich halten. Zunächst gab es Planungen, die Fußfessel auf Gefährder zu beschränken, die bereits wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt wurden. 

Nach dem islamischen Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt und dem öffentlich gewordenen Behördenversagen wurde die Gesetzesvorlage aber verschärft. Basieren soll sie auf einem von einer israelischen Sicherheitsfirma entwickelten System, dessen Kapazität auf etwa 500 Fußfesseln ausgelegt sei. Bereits jetzt werden durch die „Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) rund um die Uhr 88 Träger von 16 Justizbeamten überwacht.

Alle bisherigen Träger wurden nach ihrer Haftentlassung als immer noch gefährlich eingestuft. Laut GÜL-Leiter Hans-Dieter Amthor müsse das Personal aber möglicherweise aufgestockt werden, wenn die Gefährder sehr oft Alarm auslösten. (tw)

 

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

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