AfD-Sprecherin Frauke Petry für Änderung des Asylrechts zugunsten eines „Gnadenrechts des Staates“

25. Januar 2017
AfD-Sprecherin Frauke Petry für Änderung des Asylrechts zugunsten eines „Gnadenrechts des Staates“
National
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Foto: Symbolbild

Die AfD-Sprecherin Frauke Petry sprach sich in einem Streitgespräch mit Katrin Göring-Eckardt, Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, für eine Änderung des Asylrechts aus. Anstelle des bestehenden Asylrechts solle – so Petry in der Wochenzeitung „Die Zeit“ – ein „Gnadenrecht des Staates“ treten. „Es sei schädlich, „daß die Standards für die Aufnahme von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention immer weiter aufgeweicht werden“, sagte Petry.

Göring-Eckhardt widersprach iher Parteidoktrin folgend heftig und verwies auf die historische Verpflichtung Deutschlands „mit einer langen Geschichte von Flucht und Vertreibung“. Den Verfassern des Grundgesetzes sei es keinesfalls nur um Einzelfälle gegangen.

Petry hielt dagegen, den Verfassern des Grundgesetzes sei es nur um eine „sehr kleine Zahl an Personen“ gegangen, denen in Deutschland „aus Verantwortung für die Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg“ Aufnahme gewährt werden sollte. Die Massen der seit dem Asyl-Ansturm nach Deutschland strömenden „Flüchtlinge“ mißbräuchten hingegen das ihnen gewährte Asylrecht.

8 Kommentare

  1. Mark L. sagt:

    Wenn das Asylrecht doch nur angewendet werden würde!
    Im Art 16 a GG steht eindeutig und auch für Nicht-Juristen verständlich:
    „(1) Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht.“
    Sind die Flüchtlinge „politisch verfolgt“?? Ich denke nicht.
    Doch das ist auch egal, denn weiter heisst es:
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union … einreist.“
    De facto kann also niemand – von der Einreise per Flugzeug mal abgesehen – hier Asyl bekommen!!! Weil es in allen angrenzenden Staaten sicher ist.

  2. Marcel Goldschmid sagt:

    Göring-Eckhardt widersprach iher Parteidoktrin folgend heftig und verwies auf die historische Verpflichtung Deutschlands „mit einer langen Geschichte von Flucht und Vertreibung“ Sollte Sie wirklich unsere Vertriebenen aus den Jahren 1945 und 1946 meinen, so brauchten diese kein Asylrecht, denn diese waren deutsche. Sollte sie etwas anderes meinen, so wäre es endlich an der Zeit, nicht noch die Enkel und Urenkel mit diesem zu belasten. Kein Land dieser Erde hat jemals für Kriegsschulden soviel bezahlt wie wir Deutschen. 2011 waren wir fertig mit Zahlungen vom 1. Weltkrieg, obwohl sich herausgestellt, daß dieser Krieg viele Väter hatte. Für den 2. Weltkrieg wird sich eines Tages dasselbe herausstellen. Aber solange wird man uns immer wieder jeden Tag vorführen, welche Schweine wir deutschen waren, nur um damit immer zahlungs- und aufnahmewillig zu sein.
    Asyl bedeutet für, wenn jemand in einem Land politisch oder religiös verfolgt und mit dem Tode bedroht ist, daß man ihn dann aufnimmt und das halte ich für gut. Wenn jemand keine Arbeit hat oder nicht im Wohlstand lebt hat das mit dem Asylrecht überhaupt nichts zu tun.

  3. BADEMEISTER sagt:

    Das Deutsche Volk hat im September die einmalige Gelegenheit und Pflicht
    diesen ganzen Wahnsinn zu stoppen.
    Die Schlauen wählen die Blauen in den Bundestag und dann heisst es abwarten.

  4. Kuhn sagt:

    Ich kann vor allem nicht begreifen, daß abgelehnte Asylanten sich durch die Instanzen klagen dürfen auf Kosten der Steuerzahler. Abgelehnt ist abgelehnt und damit haben sie keinerlei Rechte mehr.

  5. Bernd Sydow sagt:

    Soweit mir bekannt, ist die Bundesrepublik Deutschland der einzige Staat in Europa, der einen Anspruch auf Asyl als Grundrecht in der Verfassung verankert hat. In den übrigen Ländern gehört das Asylrecht zum Verwaltungsrecht.

    Die Verfasser des Grundgesetzes, welches im Mai 1949 in Kraft trat, konnten natürlich nicht ahnen, in was für einem riesigen Umfang einige Jahrzehnte später dieses Asylrecht von Scheinasylanten und illegalen Einwanderern aus fremden Kulturen – fast ausschließlich der islamischen – mißbraucht wird. Auf den Punkt gebracht: Der Asyl-Begriff hat in einer Verfassung nichts zu suchen!

    Insofern ist der Verantwortungsethikerin und AfD-Vorsitzenden Frauke Petry – im Gegensatz zu ihr ist die Bündnisgrüne Katrin Göring-Eckardt eine Gesinnungsethikerin par excellence – absolut zuzustimmen, wenn sie das Asylrecht durch ein „Gnadenrecht des Staates“ ersetzen will (wobei ich davon ausgehe, daß eine Durchsetzung dieses Gnadenrechts vor Gericht nicht mehr möglich ist). Die Sache hat nur einen Haken: Veränderungen bei den Grundrechten (Kapitel I) bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Und die dürfte angesichts der erdrückenden Übermacht unserer „Refugees-welcome“-Abgeordneten kaum zu erzielen sein.

  6. Berti Stein sagt:

    Ich finde es absolut falsch fremden Menschen Rechte zu gewähren. Es würde absolut reichen, wenn es hieße: „Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Asyl“.
    Damit wäre das Recht gegen einen abgelehnten Asylantrag, oder irgendetwas anderes, dass eine Abschiebung als Folge hat, zu klagen obsolet

    • Fritz Brandenburger sagt:

      Das hätte dann aber einen großen Aufschrei der „Anständigen“ ( Sozialarbeiter,Streetworker, Rechtsanwälte, Versorger, usw.usf) zur Folge. Die haben sich im linksorientierten System der Willkommenskultur ganz prima eingerichtet. Nicht vergessen die vielen Neueingestellten ÖD Mitarbeiter. Tja, der Staat schafft eben Arbeitsplätze und wirtschaftet hervorragend. Nur der Steuerzahler fragt sich, wo ist mein geld nur geblieben.

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