Karlsruhe. Am heutigen Dienstagvormittag verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, den 2013 eingereichten NPD-Verbotsantrag der Bundesländer im Bundesrat abzulehnen. „Nach einstimmiger Auffassung des Zweiten Senats verfolgt die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele, es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, daß ihr Handeln zum Erfolg führt“, so die Begründung von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
„Damit scheitert zum zweiten Mal ein Antrag auf ein NPD-Verbot. 2003 hatte der Zweite Senat das Verfahren gegen die NPD eingestellt, weil noch während des laufenden Verfahrens Spitzel des Verfassungsschutzes in der Parteispitze aktiv waren. Mehrere Verfassungsrichter sahen damals das faire Verfahren verletzt. Verfahrensfehler sah das Verfassungsgericht dieses Mal nicht. Aber die Partei habe kein Erfolgspotenzial“, faßt die F.A.Z. zusammen. (sp)
Auszug aus dem Urteil vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13:
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.
Hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts im gesamten Wortlaut: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html;jsessionid=49AC2FCD697024A622F58029863E5A8E.2_cid370
Dieses historische Urteil hat eine weitreichende rechtspolitische Bedeutung.Im Zuge der Flüchtlingskrise sind viele originäre NPD-Forderungen in breiten Gesellschaftsschichten adaptiert worden. Folglich ist es nur eine Frage der Zeit, bis die konsequente Ablehnung des herrschenden Migrationsregimes zum vollständigen systemischen Bruch führt. Identitäre, Pegida und Teile der AfD können sich da wohl auf zunehmenden Druck einstellen.
Druck? Nadelstiche vieleicht, lieber Babic. Die Partei sollte sich jetzt ganz genau darüber im Klaren werden, was zu dieser „Gnade“ führte und kluge Schlüsse daraus ziehen. Die gleichen Lügenmedien, die nicht müde wurden uns Unglaubliches vorzuwerfen, stellen heute einmütig fest, daß wir zu klein und zu schwach seien? Es wird ein beimaputierter Mörder also künftig nicht mehr angeklagt werden können, da es ihm unmöglich sein soll, dem Opfer entgegen- oder nachzulaufen. Ein in Bayern auftrumpfender Innenminister, vorgeblich „harter Hund“, hat den nächsten Pfeil schon im Köcher: Die Parteienfinanzierung. Die will er ersatzlos für die gestrichen wissen, die nachdenken und die mit Fingern auf das Meinungs- und Gedankenkäfigkartell zeigen. Vorgeblich soll es sich bei dem übergewichtigen Mann um einen lupenreinen Demokraten handeln.
Wird sie dann verboten, wenn sie Wahlen gewinnt?
Das lese ich aus dem Urteil herraus.
Das Urteil eine „Sternstunde der Demokratie“ ? Es wird begründet: „Die NPD will…einen an der ethnisch definierten Volksgemeinschaft ausgerichteten autoritären Nationalstaat…“. Das Urteil soll nun vermutlich ausdrücken:
Deutschsein verboten – noch nicht verboten – weil ohne Erfolg. Sollten Wahlen Erfolge bringen, dann „Deutschsein verboten“.
Ah, so funktioniert Demokratie.