Witten. Gleich sieben Anklagen wurden gegen einen 32jährigen Tunesier vor dem nordrhein-westfälischen Amtsgericht Witten am vergangenen Freitag verhandelt. Der Tunesier, der einen deutschen Paß besitzt, fiel mit Marihuana, Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl und Sachbeschädigung auf. Bereits im Alter von 14 Jahren wurde er das erste Mal verurteilt, bis zu seinem 21. Geburtstag saß er insgesamt dreieinhalb Jahre Freiheitsentzug ab. Während Verübung der aktuellen Delikte stand er bereits unter Bewährung. Mehrere Anklagepunkte wie gefährliche Körperverletzung und Nötigung konnten jedoch aus Mangel an Beweisen oder Nicht-Erscheinen der Zeugen nicht berücksichtigt werden.
Ein mutmaßliches Opfer etwa, mit dem der Angeklagte gemeinsam Drogen konsumiert und sich später eine Schlägerei geliefert hatte, konnte sich aufgrund seines Drogenkonsums und seiner 2,2 Promille Blutalkoholgehalts während der Tatzeit nicht mehr an die Geschehnisse erinnern. „Daß Zeugen nicht erschienen sind, ist Glück für Sie. So konnte auch nicht geklärt werden, ob es sich bei der Körperverletzung um Notwehr gehandelt hat. Sie haben viel Schwein gehabt. Denn eineinhalb oder zwei Jahre mehr Haft wären möglich gewesen“, erklärte die Richterin Dr. Monstadt bei der Urteilsverkündung von einem Jahr und acht Monaten Haft.„Sie müssen jetzt so lieb sein wie noch nie“, mahnte die Richter weiter bei der Aufhebung des seit August 2016 bestehenden Haftbefehls. Die Aufhebung dient dem Zweck, daß sich der Angeklagte um eine Drogentherapie kümmern kann. (tw)
Gerichtsurteile, die sich unter „Kuscheljustiz bei straffälligen Migrationshintergründlern“ subsumieren lassen, werden auffallend häufig in Nordrhein-Westfalen gefällt. Das wirft die Frage auf, ob die nordrhein-westfälische Justiz vor der ausufernden Migranten-Kriminalität nicht bereits kapituliert hat.
Einen Intensivtäter wie diesen tunesischstämmigen Paßdeutschen mit einem Quasi-Freispruch zwecks Drogentherapie auch noch zu belohnen, anstatt ihn für mehrere Jahre ins Gefängnis zu stecken, ist geradezu verrückt! Denn nur einfältige Narren können glauben, daß dieser kriminelle Integrationsverweigerer nach diesem Urteil „lieb“ sein und keine Straftaten mehr verüben wird. Dies erinnert mich an das vergebliche weil unmögliche Bemühen der einstigen Alchimisten, aus Blei Gold zu machen.
Hätte es sich hier um einen autochthonen Deutschen gehandelt, wäre das Urteil knallhart – mit entsprechendem Medienecho – ausgefallen.
Bitte den Tunesier als Nachbarn bei der Richterin ansiedeln.
Was der deutsche „Pass“ wert ist, ist bekannt, aber wie um alles in der
Welt erlangt so ein Subjekt dieses Papier?
Wieso kann man solchen Leuten wegen erwiesener Residenzunfähigkeit nicht die Staatsbürgerschaft entziehen und ausbürgern?