Bremen. In einer regelrechten Nacht- und Nebelaktion hat die Ausländerbehörde der Hansestadt ausreisepflichtigen, aber geduldeten Afghanen im November pauschal ein Status-„Upgrade“ zuerkannt. Behördenintern wurde die Maßnahme als „Sonderaktion Afghanistan November 2016“ bezeichnet, wie aus internen Unterlagen hervorgeht, die ZUERST! vorliegen. In einem Anschreiben an die Mitarbeiter vom 28. Oktober verweist die Leiterin des Referats 62 im Stadtamt darauf, daß ihre Vorgesetzte auf schnelle Umsetzung drängt. Leiterin der Ausländerbehörde ist seit August 2013 Bettina Scharrelmann, die zuvor für die Bremer SPD-Bürgerschaftsfraktion tätig war.
Als erstes berichtete am 15. Dezember der Bremer „Weser-Kurier“ über den Fall – mit der noch sehr zurückhaltenden Anmerkung, daß beim Vollzug „offenbar ausländerrechtliche Bestimmungen zumindest sehr wohlwollend ausgelegt“ worden seien. Das kann man wohl sagen. Erklärtes Ziel der Aktion war es, alle geduldeten Afghanen in Bremen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz auszustatten. Gemäß „Weser-Kurier“ haben davon rund 80 Personen profitiert. Der den Mitarbeitern der Ausländerbehörde zur Verfügung gestellten „Handreichung“ ist jedoch zu entnehmen, daß es um exakt 156 Personen ging – vier Frauen und 152 Männer, wie das Ausländerzentralregister präzisiert.
Dieser Personenkreis sollte offenbar mit aller Gewalt in den Genuß der zunächst sechsmonatigen Aufenthaltserlaubnis kommen. In der Handreichung steht unter den Voraussetzungen der Erteilung: „Keine Mindestaufenthaltsdauer notwendig.“ Das Gesetz sieht dagegen in § 25 Abs. 5 vor, daß die Erlaubnis erst nach einer 18monatigen Duldung erteilt werden „soll“. Absatz 3 des Paragraphen 25 legt außerdem fest, daß Kriegsverbrecher, Schwerstkriminelle oder allgemein Ausländer, die „eine Gefahr für die Allgemeinheit oder eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ darstellen, keine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen. Davon sollte auch bei der Sonderaktion nicht abgewichen werden, doch das wird durch die wörtliche Anweisung konterkariert, „es werden keine strafrechtlichen Abfragen eingeleitet, sondern nach Inhalt der Akte entschieden“. So fallen aktuelle sicherheitsrelevante Erkenntnisse natürlich unter den Tisch.
Noch besser: Die Betroffenen müssen sich nicht einmal auf das Amt bemühen, sondern erhalten ihren neuen Aufenthaltsstatus per Post zugeschickt. Und zwar ohne vorherigen Papierkrieg: „Ein Antrag durch den Kunden wird unterstellt“, so wörtlich in der Handreichung. Das ebenfalls in die Handreichung eingefügte Formschreiben enthält zwar den Verweis, daß eine „eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes“ Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis sei. Doch das ist offenbar auch eine „flexible“ Bestimmung, denn den Empfängern des Schreibens wird nahegelegt, „daß Sie sich um die Aufnahme einer Beschäftigung bemühen müssen, mit der Sie zukünftig Ihren Lebensunterhalt selbständig sichern“. Wo ist da die Logik?
Im „Weser-Kurier“ erhielt die Verantwortliche Bettina Scharrelmann ausgiebig Gelegenheit, die Sonderaktion mit all ihren Ungereimtheiten zu „erklären“. Denn während Bundespolitik und EU sich derzeit bemühen, Rückführungen von Afghanen zu erleichtern, verfügt Frau Scharrelmann das Gegenteil, „weil wir für die Sicherheit der Menschen im Falle ihrer Rückkehr nach Afghanistan nicht garantieren können“. Doch das scheint eher ein Pseudo-Argument für eine ideologisch motivierte Entscheidung zu sein. Immerhin sind dieses Jahr bis Ende September fast 3.000 Afghanen freiwillig aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt. Der taz, die sie als „politisch links“ vorstellte, verriet Scharrelmann bereits im Januar 2014: „Es entspricht auch meiner Vorstellung, daß Menschen, die hier schon eine Weile leben, einen Aufenthaltstitel bekommen.“
Ob persönliche oder ideologische Vorstellungen es rechtfertigen, auf diese Art mit Rechtsvorschriften umzugehen, dürfte eine spannende Frage in Bremen werden. „Der Vorgang wirft zahlreiche Fragen auf“, wundert sich der Bremer Landtagsabgeordnete Jan Timke (Bürger in Wut) gegenüber ZUERST!. „Hier steht unter anderem der Vorwurf der Rechtsbeugung im Raum.“ Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) solle deshalb umgehend klären, „warum es insbesondere keine Sicherheitsüberprüfung des Personenkreises vor der Erteilung der Dokumente gab“. Auch der Verzicht auf die Vorgabe der Lebensunterhaltssicherung sei nicht nachvollziehbar, das fördere den „Mißbrauch des Sozialstaates zu Lasten des Steuerzahlers“, kritisierte der Abgeordnete. (dr)
Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0
[…] Der „Weser-Kurier“ spricht von „rund 80 Personen“, die davon profitierten. Laut „ZUERST!“-Magazin handelte es sich allerdings um exakt 156 Personen – vier Frauen und 152 […]
Das wundert mich nicht. Bremen ist seit Ende der 80er samt seiner Universität Speerspitze der 68er und radikalfeministischen Umpolung der deutschen Republik. Auch der Genderismus hat hier seine historischen Wurzeln.
Man sollte die Scharrelmann entlassen und bei nächster Gelegenheit mit abschieben,das wäre rechtsstaatlich,aber davon haben die ,,Eliten“
keine blasse Ahnung.
Wenn man die Zielstellung kennt, ist doch diese Entscheidung klar!