Wien ändert Waffenrecht: Erleichterungen für Polizisten, Einschränkungen für Ausländer

2. Dezember 2016
Wien ändert Waffenrecht: Erleichterungen für Polizisten, Einschränkungen für Ausländer
National
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Foto: Symbolbild

Wien. In Österreich steht zumindest für beamtete Waffenträger eine Liberalisierung des Waffenrechts bevor. Im Innenausschuß des Nationalrats wurde jetzt eine Novelle zum Waffengesetz abgesegnet, die vorsieht, daß Polizisten künftig auch außerhalb der Dienstzeiten ihre Waffen führen dürfen, allerdings maximal bis zu einem Kaliber von neun Millimetern. Gegen den Beschluß stimmten nur die Grünen.

Er sieht außerdem vor, daß Zuwanderern und „Flüchtlingen“ der Zugang zu Waffen erschwert wird. Demzufolge dürfen in Österreich lebende Ausländer erst dann eine Waffe besitzen oder erwerben, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Auch für Asylwerber und Illegale in Österreich gilt ab kommendem März ein ausdrückliches Waffenverbot.

Gleichzeitig wurde das Strafmaß für den unbefugten Besitz bzw. die unbefugte Weitergabe von Faustfeuerwaffen, halbautomatischen Schußwaffen und Kriegsmaterialien auf bis zu zwei Jahre Haft verdoppelt. Den Sicherheitsbehörden werden zudem verdeckte Ermittlungen ermöglicht. (mü)

Ein Kommentar

  1. edelweiß sagt:

    Na Donnerwetter – der Käse wird immer löchriger.

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