Muslime unerwünscht: Schweizer Vermieter sorgt mit Annonce für Wirbel

22. Oktober 2016
Muslime unerwünscht: Schweizer Vermieter sorgt mit Annonce für Wirbel
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Ein Schweizer Vermieter sorgt mit einer politisch unkorrekten Wohnungsanzeige für Aufsehen. Er teilt in seiner Annonce mit, daß er seine Zweizimmerwohnung nur an Schweizer, Deutsche oder EU-Bürger vermiete und Muslime ausdrücklich unerwünscht seien. „Muslime singen mehrmals täglich in der Wohnung, genau wie in der Moschee“, argumentiert der Vermieter.

Jetzt droht ihm allerdings eine Strafanzeige wegen „Diskriminierung“. Gegenüber der „Aargauer Zeitung“ bleibt der Schweizer jedoch bei seiner Sicht der Dinge: „Ich stehe zu meiner Anzeige und bin mir keiner Schuld bewußt. Ich habe schon meine Erfahrungen mit Muslimen gemacht, darum darf ich das auch so schreiben.“

In der Schweiz gibt es allerdings die sogenannte „Rassismus-Strafnorm“, weshalb Beobachter davon ausgehen, daß die umstrittene Wohnungsanzeige noch den Staatsanwalt beschäftigen wird. (mü)

9 Kommentare

  1. Akizur sagt:

    Das ist seine Wohnung , sein Eigentum und darûber kann er bestimmen, an wen er sie vermietet. Wenn er schon ûble Erfahrungen mit MOslems gemacht hat, warum sollte er die Wohnung wieder an dieses unzivilsierte Pack vermieten? Wenn diese Halbwilden nicht diskriminiert werden wollen, dann sollen sie sich eben besser betragen. Selber schuld, wenn sie keiner will.

  2. firenzass sagt:

    Gut, sehr gut, sehr sehr gut….sehr..sehr sehr ….sehr gut!!!!

  3. Sjaak sagt:

    Wo ist das Problem ? Ich vermiete auch grundsätzlich nicht an Muslime !

  4. Hans sagt:

    Unerwünscht in die Schweiz, in Deutschland, in Frankreich, in Österreich, in Die Niederlande, in Ungarn, in Nordwegen, in Schweden, in Poland, in Das Vereinichte Könichreich, in Finland, in Italiën, in Spaniën, in Bulgariën usw usw. Eigentlich im ganzen Westen, und eigentlich in der ganzen Welt, weil die ertragen sichselbtst auch nicht einmahl.

  5. johnulrich sagt:

    Wenn man als Vermieter, der zudem schon entsprechende Erfahrungen mit
    „Kulturfremden“ gemacht hat, sein Eigentum, in diesem Fall seine Woh-
    nung nicht vermieten will, ist das natürlich eine ganz schlimme Straf-
    tat – bei weitem verachtenswerter als z.B. eine Mehrfachvergewaltigung
    einer Schweinefleischfresserin, Ungläubigen oder gar ein Mord an selbiger!

    Heute tolerant – morgen fremd im eigenen Land!

    Mich wundert es immer wieder, daß es nicht längst einen Volksaufstand
    in den Ländern Europas gegeben hat, die alle offenbar geplant umgevolkt
    werden sollen!

    Demokratie ist der Willen der Mehrheit und nicht linksgrüne Minderheiten-
    Vergottung!

  6. Ole sagt:

    Was hat eine „Rassismus- Strafnorm“ da zu greifen? Ist der Moslem eine Rasse?

  7. Scripted Reality sagt:

    Manche Leute mag man halt nicht mögen müssen – und das sollte das gute Recht des Vermieters sein.

    Für die Einen sind es Vorurteile,für die Anderen Erfahrungswerte.
    Warum soll ein Vermieter Menschen aufnehmen,die ihm nicht geheuer,nicht sympathisch sind? Ja,manche zeigen sogar ihre Abneigung gegen den „Ungläubigen“.

    Was ist mit den Diskriminierungen und Abgrenzungen durch Muslime? Da scheiint es den Beauftragten mit ihrer Doppelmoral nicht weit her zu sein.

  8. Saftsack sagt:

    Der MAnn hat wenigstens Mumm.

  9. Hans Schneider, Canada sagt:

    Der Vermieter agiert doch absolut richtig.

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