Straßburg. Eine Entscheidung, die Datenschützer nicht erfreuen wird: der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt entschieden, daß der Bund die Protokolldaten von Besuchern seiner Internetseiten speichern darf, um Hacker-Angriffe besser verfolgen zu können. Das Gericht widersprach damit einer Klage des Fraktionsvorsitzenden der Piratenpartei in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, vor dem Bundesgerichtshof, in der dieser darlegte, daß der Staat die Protokolldaten sogenannter dynamischer IP-Adressen als personenbezogene Daten von Besuchern staatlicher Websites speichern könnte. Breyer sah darin eine Verletzung des Datenschutzrechtes.
Der BGH strebte daraufhin ein Urteil des EuGH über die Frage an, ob auch eine dynamische IP-Adresse ein zu schützendes „personenbezogenes Datum“ ist.
Mit der jetzt ergangenen Entscheidung (Az. C-582/14) verneint der EuGH das. Damit darf der Bund nun diese Protokolldaten zum Zweck der besseren Verfolgung von Hacker-Angriffen speichern. Dieses Urteil ist für viele Betreiber von Internetdiensten von Bedeutung.
In Deutschland werden bei den meisten Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in sogenannten Protokolldateien festgehalten. Die IP-Adresse des zugreifenden Rechners wird bereits jetzt über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert. Nun kann der Bund aufgrund des Urteils auch die sogenannten „dynamischen“ IP-Adressen speichern – Adressen, die jedem Rechner vom Zugangsprovider für jede Internetnutzung neu zugeteilt werden und die zumindest über Datum und Uhrzeit des Seitenbesuchs Auskunft geben.
Patrick Breyer von den Piraten ist über das Urteil des EuGH nicht erfreut. Er wird in Medien mit der Feststellung zitiert: „Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. (…) Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln und weitergeben.“ (mü)