Skandal-Urteil in Hamburg: Afghanischer Sex-Täter kommt auf Bewährung frei

30. August 2016

Hamburg. In der Silvesternacht griff ein Afghane eine junge Frau in Hamburg brutal an und mißbrauchte sie sexuell. Doch das Landgericht der Hansestadt hat den Asylanten nun wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung mit einer Bewährungsstrafe verurteilt und somit wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Richterin wandt das Jugendstrafrecht an, da der Täter „etwa 19 Jahre“ alt sein soll.

Das 19jährige Opfer hatte in der Silvesternacht auf der Reeperbahn gefeiert, war danach auf dem Heimweg mit der S-Bahn in Richtung Stellingen unterwegs. Als sie ausstieg, wurde sie von einer Gruppe Ausländer angegangen, der verurteilte Afghane griff sie tätlich an. Detailliert berichtet die F.A.Z. von der grausamen Sex-Attacke: „Vor einem Restaurant griff der Angeklagte die Frau zum ersten Mal an, stieß sie nach Zeugenaussagen zu Boden und kniete sich auf sie. Vermutlich einer der anderen beiden Männer entwendete das Handy der 19-Jährigen und rannte damit weg. Die Zeugen riefen die Polizei. Doch nur zwei Minuten bevor die Beamten eintrafen, lief die Frau davon, der Angeklagte hinter ihr her. Die Frau kam erneut zu Boden, wie, konnte nicht geklärt werden, während der Afghane sich auf sie kniete und ihr den Mund zudrückte. Er entkleidete sie halb, biß sie und masturbierte auf ihr.“

Die junge Frau leistete massive Gegenwehr, so daß der Täter flüchtete, ehe ihr noch Schlimmeres geschah. Sie trug starke Verletzungen davon: geschwollene Lippen, Bißspuren am Oberkörper und heftige Hämatome.

Die zuständige Richterin Anne Meier-Göring stellte „scharfsinnig“ fest: „Es gab ein nicht einvernehmliches Geschehen.“ Doch ein Aggressionspotential oder einen gestörten Sexualtrieb könne sie bei dem Täter nicht erkennen. Vielmehr habe der Verurteilte Reue gezeigt und somit bewiesen, daß er eine günstige Sozialprognose habe. „Das Gericht hob den Haftbefehl nach sechs Monaten Untersuchungshaft auf. Als Bewährungsauflage soll der Afghane 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und weiter mit der Jugendgerichtshilfe kooperieren.“ (F.A.Z.)

Wie Hohn muß es für das im Gerichtssaal als Nebenklägerin anwesende Opfer geklungen haben, als die Richterin nach dieser Urteilsverkündung in ihre Richtung äußerte: „Ich hoffe, daß Sie eines Tages dieses Geschehen vergessen können und ohne Scheu und Angst vor Menschen leben können.“ (sp)

 

8 Kommentare

  1. Pisslam sagt:

    Was ist denn daran der Skandal ?
    Das ist doch mittlerweile geübte Praxis in Deutschelandistan.
    In 3 – 5 Jahren gehen sowieso nur noch Deutschländer in den Bajes.

    Dann wird die reine Existenz als Deutschländer schon strafbewehrt sein.
    Allah ma lache.

  2. Kilian Erdmann sagt:

    Manchmal ist man geneigt, der Reichsbürgerbewegung die Behauptung zu glauben, die BRD mitsamt ihren Justiz- und Exekutivorganen sei kein Staat, sondern nur eine in fremdem Auftrag geführte GmbH. Wenn die Berufungsverhandlung, die es hoffentlich geben wird, nicht bürgerfreundlicher urteilt, schädigt die Justiz ihr Ansehen noch mehr. Abgesehen davon ist hier eine sozial privilegierte Frau einer anderen Frau, dem Opfer eines Schwerstverbrechens, der Feind. Vergessen? Die Seele vergisst nichts.

  3. vratko sagt:

    Wie hoch wäre die Strafe ausgefallen, wenn der Täter ein Deutscher gewesen wäre???

  4. Heinz Meier sagt:

    So ist das wenn gewaltbereite, brutalisierte Täter auf eine zartbesaitete Gesellschaft treffen. Die Gesellschaft wird sich ändern in Richtung Scharia.

  5. Ole sagt:

    Anne Meier-Göring. Man merke sich diesen Namen.

  6. MarcoM sagt:

    Liberalismus, liberale Gesellschaft = Schwäche, eine Gesellschaft, die sich auf der Nase herumtanzen lässt – insbesondere von „Kulturbereicherern“, denn die haben bekanntlich ja einen Bonus, denn wir wollen ja „weltoffen“ und nicht „fremdenfeindlich“ sein … .

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