Paris. Der französische Burkini-Streit geht in die nächste Runde. Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht hat jetzt die in jüngster Zeit auf kommunaler Ebene verhängten Burkini-Verbote kassiert und für unrechtmäßig erklärt. In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris das unter anderem im südfranzösischen Villeneuve-Loubet verhängte Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs aus. Freiheitsrechte, so argumentierten die Richter, könnten demnach nur bei „erwiesenen Risiken“ für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden. Diese seien im Falle des Burkini nicht gegeben.
Die Burkini-Verbote werden derzeit in Frankreich vehement diskutiert. Seit den jüngsten islamistischen Terroranschlägen haben mehr als 30 französische Gemeinden Burkini-Verbote an ihren Stränden verhängt.
Die Bürgermeister begründen dies zumeist mit der angespannten Stimmung: – muslimische Badebekleidung könne als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen. Der von diversen „Menschenrechtsgruppen“ angerufene Staatsrat erklärte nun, eine solche Begründung sei unzureichend.
Beobachter der französischen Politik-Szene sind sich freilich einig darin, daß der Burkini-Streit auch mit der im nächsten Jahr anstehenden Präsidentschaftswahl in Frankreich zusammenhängt: mit zum Teil schrillen Maximalforderungen versuchen die Parteien der FN-Kandidatin Marine Le Pen Wähler abspenstig zu machen. (mü)
Ein Steilvorlage für die FN. Dieses Staats-Urteil gegen den Volkswillen wird der Front National die Wähler scharenweise zutreiben.
So gesehen war das oberste französische Verwaltungsgericht sehr klug.