München. Ein Fall aus Bayern zeigt, daß aufgrund von Aussagen in sozialen Netzwerken zur Asylpolitik die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden kann. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung konnte die Richter des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) München nicht überzeugen.
Der Fall ereignete sich im Spätsommer 2015, als es im Zuge des Asyl-Ansturms zu ersten Berichten über Straftaten durch sogenannte „Flüchtlinge“ kam. Der betroffene Waffenbesitzer hatte sich in dem sozialen Netzwerk Facebook kritisch zur Asylpolitik geäußert. Angesichts der Verbrechen riet er den Bürgern, sich zu bewaffnen. Die Polizei leitete zunächst die Facebook-Aussagen des Waffenbesitzers an das Landratsamt Bad Kissingen weiter, welches die waffenrechtliche Erlaubnis widerrief. Das beinhaltete die neun Waffenbesitzkarten mit insgesamt 63 Waffen und eine Waffenhandelserlaubnis des Mannes, berichtet der Blog legalwaffenbesitzer.wordpress.com.
In dem Urteil des VGH München wird der verantwortungsbewußte Umgang des Betroffenen mit den Waffen aufgrund seiner Aussagen angezweifelt. Der Mann ist bislang nicht wegen Verstößen gegen das Waffengesetz aufgefallen. (ag)
Nein, das sind deutlich schlimmere Zeiten als unter Mielke!
Lassen Sie sich das von einem Ossi gesagt sein, der sich noch nie so unfrei gefühlt hat wie jetzt! Und glauben Sie ab heute keinem Film oder Artikel über die DDR mehr.
Auch das hat Methode.
Natürlich darf niemand vom Pack Waffen besitzen! Die könnten sich sonst wehren oder auf noch ganz andere Gedanken kommen!
Deshalb wird an der Verschärfung der Gesetze gearbeitet – logo.
Und für die Vollendung des Abtainierens jeglicher Selbstbehauptung werden Leute,
die mit Pfefferspray Überfälle auf Frauen erfolgreich verhinderten wegen unerlaubtem Waffenbesitz gerichtlich belangt.
Ihr seht, das Konzept ist rund und es wirkt, oder?
Wir hatten gedacht, die DDR überwunden zu haben. Ein Trugschluss, wie sich jetzt erweist. Stasi & Sozialismus haben sich wie ein Krebsgeschwür über ganz Deutschland verbreitet.
Derartige Urteile zeigen immer wieder, daß etwas faul ist mit der deutschen Richterschaft.
Gesinnungsjustiz ist nunmal rechtsstaatswidrig.
Das sind ja Zeiten wie unter Erich Mielke und seiner Stasi,nur weiter so.
Wenn der noch leben würde,dann wäre er schon Innenminister.
Ja, ja, das kommt vom Fratzenbuch. Sollte doch langsam der letzte Depp begreifen.
Was den im Text beschriebenen Fall anbelangt: Im Grunde hat der Waffensammler nur argwöhnisch seine Ansicht bei Facebook geschrieben. Eine Aufforderung zum Selbstschutz, was ja nicht unbegründet ist. Aber Facebook gehört nun mal zum Überwachungsapparat und ist wie geschaffen für „politisch korrekte“ Denunzianten. Und political correctnes ist das genaue Gegenteil von der immer wieder behaupteten Meinungsfreiheit.