Preßburg. Das kommt bundesdeutschen Beobachtern bekannt vor – jetzt droht auch in der Slowakei einer Rechtspartei das Verbot, und das, obwohl sie erst kürzlich vom Wähler ein überzeugendes demokratisches Mandat erhalten hat.
Die Rede ist von der Slowakischen Volkspartei – Unsere Slowakei (LS-NS) unter ihrem Vorsitzenden Marian Kotleba. Ihr droht nun ein Verbot. Die Generalstaatsanwaltschaft in Bratislava (Preßburg) hat jetzt die Ermittlungen für ein mögliches Auflösungs- bzw. Verbotsverfahren eingeleitet. Die Initiative dazu war von einem sogenannten „Institut für Menschenrechte“ (ILP) ausgegangen, das sich mit einer entsprechenden Anzeige an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte.
Erst bei den Parlamentswahlen im März war die LS-NS auf acht Prozent der Stimmen gekommen. Mit diesem Ergebnis stellt sie im Preßburger Parlament seither 14 der 150 Abgeordneten.
Der Direktor des „Instituts für Menschenrechte“, Peter Weisenbacher, begründet seine Anzeige beim Generalstaatsanwalt unter anderem mit der angeblichen Verfassungswidrigkeit der LS-NS: „Der Fakt, daß diese Partei formell demokratisch ins Parlament gekommen ist, ändert nichts daran, daß sie absolut nicht demokratisch ist, die Wähler belogen hat und ihre Ziele nicht zu vereinbaren sind mit der slowakischen Verfassung.” Neben der Initiative des ILP seien bis Mitte März bei der slowakischen Generalstaatsanwaltschaft insgesamt über 160 Anträge auf ein Verbot der LS-NS eingegangen, bestätigte eine Sprecherin der Behörde. Diese würden derzeit geprüft.
Die Verbotsbefürworter argumentieren auch damit, daß die LS-NS praktisch identisch sei mit der Vorgängerpartei von Parteichef Kotleba, der Slovenska pospolitost (Slowakische Gemeinsamkeit), die vom slowakischen Höchstgericht bereits 2006 verboten wurde. Kotleba und seine Anhänger hatten daraufhin 2010 die „Partei der Weinfreunde“ (sic!) übernommen und sie in die „Volkspartei – Unsere Slowakei“ umbenannt. Seit 2013 ist Parteichef Kotleba auch Regionspräsident im slowakischen Banska Bystrica. (mü)
Tja, Verfassungen: Man kann sie unterschiedlich auslegen, man kann sie ändern oder ganz abschaffen. Wichtig ist, was jetzt sofort notwendig ist.
Zitat: „Der Direktor des „Instituts für Menschenrechte“, Peter Weisenbacher, begründet seine Anzeige beim Generalstaatsanwalt unter anderem mit der angeblichen Verfassungswidrigkeit der LS-NS:…………….“
Der Name des Institutsdirektors klingt mir arg deutlich nach einem aus diesem – nicht mehr unserem Lande – so daß zu befürchten ist, das dieser Mensch ein eifriger und bissiger Anhänger der linksgrünen Bewegung in der BRD und Europa ist und von deren einflußreichen Lobby in Berlin und Brüssel angestiftet worden ist und auch gesponsert wird.
Vielleicht will die hiesige Bunte Regierung ausprobieren, wie Maßnahmen zu Liquidierung unwillkommener oppositioneller Parteien über das Vehikel EuGH, denn dort wird der Fall m.E. landen – ‚erfolgreich für die Machthaber in den eigenen vier Wänden und denen der anderen EU-Staaten durchgezogen werden kann.
Das entsetzliche an dieser Geschichte ist, daß man offensichtlich einen in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Menschen ausgewählt hat, da ihm die größte Loyalität und Stringenz bei dieser staatspolitischen Sauerei gegen ein Land der EU und dessen Bevölkerung zugetraut wird.
Es scheint, am Namen hängt’s, zum Namen drängt’s.
„… Soll verboten werden“
…
Naja – die Aufnahme von Ermittlungen nach Eingang von Anzeigen ist noch lange kein Verbot.
Hier versuchen sich offensichtlich Volksfeinde die Justiz zunutze zu machen – ob das gelingt steht auf einem ganz anderen Blatt.
Defakto wird das alles im Undergrund und Terror enden.
Früher nannte man die Akteure zutreffend Partisanen. Heute ist das egal.
>“Der Fakt, daß diese Partei formell demokratisch ins Parlament gekommen ist,
>ändert nichts daran, daß sie absolut nicht demokratisch ist, die Wähler belogen
>hat und ihre Ziele nicht zu vereinbaren sind mit der slowakischen Verfassung.”
ROTFL Mit der gleichen Begründung könnte man die Merkel-CDU in Deutschland auch verbieten.