Rundfunkbeitrag verweigert: Konto von AfD-Politikerin Storch gepfändet, Haftstrafe gegen Thüringerin aufgehoben

5. April 2016
Rundfunkbeitrag verweigert: Konto von AfD-Politikerin Storch gepfändet, Haftstrafe gegen Thüringerin aufgehoben
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin/Chemnitz. Da sich die AfD-Europa-Abgeordnete Beatrix von Storch weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, wurde der ausstehende Betrag von 240 Euro von ihrem Konto gepfändet. Das berichtet „Der Westen“. Indessen ist Sieglinde Baumert, die wegen ihrer Weigerung zur Zahlung des Beitrags inhaftiert wurde, wieder frei.

Von Storch gilt seit längerer Zeit als Kritikerin des Rundfunkbeitrags für die öffentlich-rechtlichen Sender. Zuletzt äußerte sie ihre Ablehnung über ein Sendeformat des ZDF. Auf dem Sender ZDFneo war ein als Satire deklariertes Video über die AfD-Chefin Frauke Petry und von Storch ausgestrahlt worden. Darin hieß es unter anderem: „Frühling für Frauke und Beatrix, kommt, wir zünden ein Negerkind an.“ Wie von Storch über den Kurznachrichtendienst Twitter mitteilte, war ihr ausstehender Beitrag Anfang April von ihrem Konto gepfändet worden.

Überraschend wurde hingegen der Antrag auf Erlassen eines Haftbefehls durch den Mitteldeutschen Rundfunk gegen Sieglinde Baumert aus Thüringen zurückgezogen. Daher konnte die Frau nach 61 Tagen Erzwingungshaft die JVA Chemnitz verlassen, ohne den Beitrag zu zahlen. Der Fall war gestern durch die Medien verbreitet worden. (ag)

7 Kommentare

  1. lucki sagt:

    Die größten Feinde der Freiheit sind zufriedene Sklaven.

  2. Der Rechner sagt:

    Ansonsten sollte man sich überlegen, was ein Tag Knast das System kostet.

    Erzwingungshaft?

    Beugehaft?

    Aber bitte.

    Immer über die Haftbedingungen Buch führen und über den RA einschlägige Beschwerden einlegen.

    Hält die Justiz schön auf Trab und führt zu höheren Kosten für das System.

    Sicher – kann sich nicht jeder leisten – zB. wegen Familie.

  3. Der Rechner sagt:

    Wer – wie von Storch – Mitglied des Europaparlaments ist kann seine Einkünfte nicht verstecken.

    Zur Not könnte das System statt einer Kontenpfändung eine Lohnpfändung vornehmen.

    Vollwiderstand ist für Parlamentarier leider nicht möglich.

  4. Dr. Altenburger sagt:

    Haftstrafen für GEZ Verweigerer und Toleranz für Mörder und Vergewaltiger, das nennt sich Rechtsstaat in Deutschland, ????? andere Länder nennt man dann dritte Welt Diktaturen !!!!! Mehr geisteskrank geht nicht mehr, Danke Mutti …….

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