Damaskus. Während Scharfmacher im Westen, aber auch im benachbarten arabischen Ausland noch immer an ihrer Forderung nach einem Amtsverzicht des syrischen Präsidenten Assad festhalten, plant dieser schon weiter. Erst kürzlich forderte Assad die Europäer auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß geflüchtete Exil-Syrer in ihre Heimat zurückkehren könnten. Jetzt hat Assad einen weiteren Schritt unternommen und einen Erlaß über eine allgemeine Amnestie für Soldaten herausgegeben, die bis zum 17. Februar dieses Jahres Fahnenflucht begangen haben. Dies teilte die Nachrichtenagentur SANA mit.
Wörtlich heißt es in der Agenturmeldung: „Syriens Präsident Baschar Assad hat einen Erlaß über eine allgemeine Amnestie für Militärangehörige herausgegeben, die bis zum 17. Februar 2016 während ihres Wehrdienstes (sowohl im In- als auch im Ausland) mit Fahnenflucht verbundene Straftaten begangen haben.“ Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß es sich bei Fahnenflucht um Straftaten handle, die im Wehrdienstgesetz aufgeführt sind.
Ausgenommen von der Amnestie sollen allerdings Fälle sein, in denen bereits ermittelt wird oder in denen Fälle von Flucht aus der Haft vorliegen. Auf die Amnestie berufen können sich dagegen Personen, die innerhalb des Landes desertiert sind und sich binnen 30 Tagen freiwillig stellen, ebenso außerhalb des Landes Desertierte, die sich innerhalb von 60 Tagen freiwillig stellen. Der Erlaß tritt sofort in Kraft. (mü)