Stuttgart. Die Zuwanderung macht auch vor dem bundesdeutschen Gesundheits- und Pflegesystem nicht halt. Das lindert zwar den chronischen Mangel an Ärzten, ist aber andererseits nicht unproblematisch. Oft fehlt es dem zugewanderten medizinischen Personal schlicht und einfach an Deutschkenntnissen – in einer sensiblen Branche wie dem Gesundheitswesen kann das schnell lebensbedrohliche Folgen haben. Damit ausländische Ärzte für Patienten nicht zum Risiko werden, müssen sie neuerdings eine Fachsprachenprüfung ablegen. Viele scheitern.
Seit Juli 2015 nimmt die Landesärztekammer Baden-Württemberg die sogenannte Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte ab. Jeder Mediziner mit im Ausland erworbener Ausbildung muß sie bestehen, sonst erteilt das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart keine unbefristete Berufserlaubnis (Approbation). Insgesamt 177 Mediziner haben die Fachsprachenprüfung zwischen Juli und Dezember in den vier Bezirksärztekammern des Landes abgelegt. Das Ergebnis ist durchwachsen: 120 (67,8 Prozent) haben bestanden, 57 (32,2 Prozent) sind durchgefallen.
Für Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer, ist die relativ hohe Durchfallquote nicht überraschend. „Die Approbation bedeutet einen sicheren Aufenthalt und Berufseinstieg in Deutschland. Deshalb melden sich auch viele Mediziner zur Fachsprachenprüfung an, die noch keine ausreichende Sprachsicherheit haben“, sagt Clever. Im Sinne des Patientenschutzes sei es jedoch absolut notwendig, daß Bewerber die medizinische Fachsprache auf Deutsch beherrschen.
Die Ärztekammer schlüsselt die von ihr geprüften Ärzte nicht nach ihrer Nationalität auf. Nach Zahlen des Regierungspräsidiums Stuttgart ergibt sich aber: von 236 ausländischen Ärzten (ohne Zahnärzte), denen im Gesamtjahr 2015 die Approbation erteilt wurde, kamen die meisten, nämlich 34, aus Österreich. Es folgten Rumänien (31), Italien (20), Griechenland und Ungarn (je 14) sowie Polen (13). Bei den Nicht-EU-Ländern lag Rußland mit sieben Ärzten vorn. Unter den Approbierten ist auch ein (!) Syrer.
Neben der Fachsprachenprüfung muß ein Arzt zudem allgemeine Sprachkenntnisse nachweisen, das heißt: er muß seine Patienten inhaltlich ohne große Rückfragen verstehen und sich mit ihm verständigen können. (mü)
Da kann dann der Narkotisierte mit Handzeichen arbeiten. Hauptsache die Kosten für die Krankenversicherung (pardon Gesundheitskasse) steigen!