Augsburg. Nachdem Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) ein Hausverbot für die AfD-Sprecherin Frauke Petry verhängt hatte, klagte diese mit einem Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Entscheidung des Stadtoberen.
Die AfD-Frontfrau soll am Freitagabend im Rahmen des Neujahrsempfangs der örtlichen AfD-Fraktion im historischen Rathaus Augsburgs sprechen. Doch Augsburgs Oberbürgermeister versucht dies zu verhindern. Der Auftritt Petrys würde nach der Argumentation Gribls „Augsburg und den Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt“ zumuten.
Das Gericht schloß sich nun dieser Argumentation nicht an. In der Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltunsgerichts Augsburg heißt es dazu: „Nach Auffassung des Gerichts dürfte nach summarischer Prüfung das Hausverbot keinen rechtlichen Bestand haben. Ein Hausverbot sei nur zur Abwehr künftiger, nicht hinnehmbarer Störungen des ordnungsgemäßen Betriebs des Rathauses möglich. Es entspreche aber der bisher üblichen Handhabung und dem genehmigten Benutzungszweck, dass die Stadt Augsburg den im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen die Repräsentationsräume des Rathauses zu Verfügung stellte. Dies gelte insbesondere auch zur Abhaltung von Neujahrsempfängen unter Teilnahme überörtlicher politischer Prominenz.“
Auch der Verweis Gribls auf Petrys Schußwaffen-Äußerungen sei kein gerechtfertigter Grund, um ein Hausverbot gegen die AfD-Sprecherin zu verhängen, so das Gericht, das fortfährt: „Die von der Stadt Augsburg herangezogenen, politisch und gesellschaftlich äußerst umstrittenen Äußerungen von Frau Dr. Petry könnten nicht als eine das Verbot rechtfertigende Störung des Dienstbetriebs gewertet werden. Im Hinblick auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das Verbot einer Diskriminierung politischer Anschauungen und die Parteienfreiheit seien Aussagen, die nicht offensichtlich einen Straftatbestand erfüllten oder zu Straftaten aufrufen würden, im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung grundsätzlich zulässig.“ (sp)
Einen besonders widerwärtigen Trick haben sich die Systemverbrecher im Augsburger Rathaus dann auch noch ausgedacht:
Um ihren Antifa-Kumpanen eine Störung des Neujahrsempfangs der AfD zu ermöglichen, haben sie kurzfristig eine öffentliche Stadtratsitzung gleichzeitig mit dem Neujahrsempfang einberufen.
Das soll offensichtlich dazu dienen, gewaltbereiten Chaoten den Zugang zum Rathaus zu erlauben, damit diese dort die Schmutzarbeit für Gribl und Konsorten machen können.
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Es bleibt abzuwarten, wie sich derartige Mafia-Taktiken bei den nächsten Augsburger Gemeinderatswahlen auswirken werden.
Es bleibt jetzt abzuwarten, wie weit Gribl und Konsorten gehen werden, um den Auftritt Petrys mit anderen illegalen Methoden zu verhindern.
Eifrig haben die üblichen Verdächtigen schon ihre Aufmärsche vor dem Rathaus angemeldet, und ebenso eifrig hat die Stadt Augsburg diese genehmigt.
Das Blockaden des Zugangs zum Rathaus für Deutsche Patrioten aus solchen Zusammenrottungen heraus versucht werden wäre nun wirklich nichts neues im Unrechtsstaat BRD.
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Für die im Nachgang dann üblicherweise erfolgenden Verurteilungen des Handelns bzw Nichthandelns von Stadt und Polizei durch Gerichte kann man sich zunächst leider gar nichts kaufen.
Nur eine Neuansetzung des Neujahrsempfangs mit Anträgen auf einstweilige Verfügung an das Verwaltungsgericht Blockade-Aufmärsche der Systemverbrecher nicht zuzulassen führt hier zum Erfolg.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber mit der gebotenen Ausdauer kann man oft – wenn auch leider nicht immer – sein Recht durchsetzen.
Der Augsburger AfD und allen Augsburger Patrioten wünsche ich den erforderlichen langen Atem.