Kopenhagen. Um den weiteren Zuzug von Asylanten zu begrenzen, hat die dänische Regierung ein neues Asylgesetz verabschiedet. So sieht das Gesetz eine Reihe von Maßnahmen vor, die den sogenannten „Flüchtlingen“ das Einwandern in das und den Aufenthalt in dem skandinavischen Land schwer machen sollen.
Eine für Schlagzeilen sorgende Maßnahme ist, daß Asylanten bei einem Vermögen von über 10.000 Kronen – was 1.340 Euro entspricht – der Überschuß abgenommen werden soll. Auf diese Weise sollen die „Flüchtlinge“ zumindest teilweise für ihre Unterbringung aufkommen. Außerdem können die Asylbewerber, die nur mit einem vorläufigen oder befristeten Aufenthaltsstatus im Land sind, erst nach drei Jahren ihre Familien nachholen.
Wer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen will, muß zunächst umgerechnet 500 Euro zahlen. Desweiteren ist die Erteilung der Genehmigung an eine Arbeitsstelle gebunden, die der Asylant über längere Zeit nachweisen muß. (ag)
Glückwunsch, liebe Däninnen und Dänen!
Ihr seid gute Demokraten:
Ihr habt eure Amtspolitiker im Griff!
GG 20,2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Dieses Gewaltmonopol eines Volkes gegenüber einem Staatsapparat gelingt nur dort, wo es von einem Volk entschlossen ausgeübt wird.