Ausländerkriminalität: Haftstrafen nach Jugendstrafrecht für Zuhälter

4. Dezember 2015

Potsdam. Mit Haftstrafen von je viereinhalb Jahren für die beiden Angeklagten endete ein Zuhälterprozeß vor dem Landgericht Potsdam. Dem Gericht zufolge haben die verurteilten Libanesen Ahmed F. und Mohamad A. eine 14jährige durch Gewalt, Morddrohungen und Drogen zur Prostitution gezwungen.

Die beiden Männer waren zur Tatzeit 18 und 20 Jahre alt. Daher wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. Denn beide Schulabbecher gelten als „reifeverzögert“. „Beide wohnen noch bei den Eltern zu Hause, haben noch keinen ordentlichen Berufsweg eingeschlagen“, hieß es von offizieller Seite weiter. Dem stimmte auch die Jugendgerichtshilfe zu.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, daß die beiden ein 14jähriges thailändisches Mädchen zur Prostitution zwangen. Zuvor hatten sie sich ihr Vertrauen erschlichen. Das Mädchen lebte zur Tatzeit in einer Jugendeinrichtung, da ihr Vater gewalttätig war. Von dem Mitangeklagten Jasbir S. wurde sie zudem unter Drogen gesetzt und an weitere Freier vermittelt. S. wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Die meisten Freier waren sogenannte „Flüchtlinge“ aus einem nahe gelegenen Asylbewerberheim.Gegen einige der Freier wird nun ermittelt, berichtet der Sender RBB.

Daß diese das Opfer für volljährig gehalten haben könnten, schließt Gerichtssprecherin Christina Flinder aus. „Dies kann jetzt nach den Aussagen der Zeugen und nach dem persönlichen Eindruck nicht der Fall gewesen sein. Sie hat ja auch eine Zahnspange getragen.“ (ag)

 

7 Kommentare

  1. zombie1969 sagt:

    Das sind nur die ersten Vorboten eines unglaublich bunten Europa. Absolut unzumutber dieser tägliche Wahnsinn, den Politiker in europäischen Städten tolerieren. Mit Fahrradgrosskontrollen und Blitzmarton werden diese Probleme wohl nicht zu lösen sein. Während der brave Bürger seinen Müll trennt und die Steuern pünktlich zahlt damit er nicht im Gefängnis verschwindet, schlagen sich alle Völker der Welt in Europa gegenseitig den Schädel ein und beziehen nebenbei noch üppige Sozialhilfegelder.

  2. Der Rechner sagt:

    Sie sind „reifeverzögert“?

    Selten habe ich derartigen an den Haaren herbeigezogenen Mist gehört.

    „Reifeverzögert“ sind vor allem die Sozialheinis und Richter, die mit derartigem Unfug Schwerverbrecher einer gerechten Strafe entziehen.

  3. Ali Mente sagt:

    Dieses Regime zieht solche Charaktere an, wie das Licht die Motten. Man ist unter sich, man fühlt sich wohl, man wird versorgt, man muß keinerlei Nachweis eigener Leistung erbringen, man hat Narrenfreiheit. Die unappetitliche Geschichte wird sich nach der Entlassung der Libanesen wiederholen. Politik und Justiz werden wieder verharmlosen, die weiblichen Opfer werden zu Lasten der deutschen, arbeitenden Allgemeinheit körperlich und seelisch verarztet.

  4. Mal eine Frage! Wann werden die Libanesen denn ausgewiesen? Die Haftstrafen und die Tat lassen das sehr angesagt erscheinen. Was meinen die Mitforisten?

    • Mitforist sagt:

      Verbrecher nicht auszuweisen, ist selbst ein Verbrechen.
      Aber, ein verbrecherisches Regime wird niemanden
      ausweisen, nur weil er ein Verbrechen begangen hat 😀

      • Deutsches Reich sagt:

        Wie wahr (ohne Ironie). Da kann, bzw. konnte, das ZK/Politbüro ein Lied von singen. Und damit meine ich nicht „nur“ die RAF-Mitglieder, welche sie aufnahmen.

    • Deutsches Reich sagt:

      Was ich dazu meine, würde hier niemals veröffentlicht werden. Aber ich denke, dass das schon deutlich/Aussage genug war. 😉

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