Enteignungspläne: Stadt Lüneburg von Oberverwaltungsgericht gestoppt

3. Dezember 2015
Enteignungspläne: Stadt Lüneburg von Oberverwaltungsgericht gestoppt
National
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Foto: Symbolbild

Lüneburg. Die Stadt Lüneburg ist in letzter Instanz mit ihrem Vorhaben gescheitert, Privateigentum für die Unterbringung von Asylanten zu beschlagnahmen. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bergründete seine Entscheidung damit, daß fürsorgliche Aufgaben von der Stadt nicht auf Privatleute „abgewälzt werden“ können.

Grund für das Urteil ist der Streit um eine leerstehende Villa in Lüneburg. Der Eigentümer will das Gebäude abreißen, um dort neue Wohnungen bauen zu lassen. Die Stadt wollte dies verhindern, und dort statt dessen 50 Asylbewerber unterbringen.

Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) kritisierte das Urteil scharf. „Das Verwaltungsgericht hat offenbar noch wenig Vorstellungen von den kommunalen Realitäten in diesen Tagen. Wir können doch nicht ernsthaft dem Abriß dieses großen, leerstehenden Gebäudes tatenlos zulassen“, zitieren Medien den Politiker. (ag)

2 Kommentare

  1. Kerl sagt:

    Wen interresiert den in diesem Land noch wem was gehört. Hauptsache die „Flüchtlinge“ sind versorgt.

  2. Dr. W. Schauerte sagt:

    Die Sozis haben noch nie in ihrem Leben gearbeitet, aber wenn es darum geht sich fremdes Eigentum anzueignen, ist auch das Grundgesetz uninteressant.
    Furchtbare Dummköpfe

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