KIage gegen die EZB: Gauweiler zieht gegen EZB-Staatsanleihenkäufe zu Felde

12. November 2015

München. Der vormalige Münchner CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat erneut eine Klage gegen die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) eingereicht. Denn damit verstoße die EZB gegen das Verbot der Staatsfinanzierung, begründete Gauweiler seinen Vorstoß. Außerdem übernehme die EZB Ausfallrisiken in Höhe von Hunderten Milliarden Euro. „Diese Risiken werden vergemeinschaftet und letztlich auf die Steuerzahler der Eurostaaten umverteilt“, kritisiert der CSU-Politiker. Die EZB ermögliche „bereits völlig überschuldeten Staaten“ mit „riesigen Milliardenbeiträgen“, sich weiter mit Krediten zu finanzieren und „ihre Staatsverschuldung auszudehnen, statt ihre Haushalte zu sanieren“.

In seiner 230 Seiten starken Klageschrift wirft der frühere CSU-Vize EZB-Präsident Mario Draghi darüber hinaus Befangenheit vor. Es gebe „gravierende tatsächliche Umstände, die dafür sprechen, daß Draghi als Generaldirektor des italienischen Finanzministeriums sowohl für den hohen Schuldenstand Italiens als auch für die Finanzmanipulationen, mit Hilfe derer Italien in die Eurozone aufgenommen wurde, zumindest mitverantwortlich war“.

Draghi sei als Vizepräsident und Managing Director bei der Großbank Goldman Sachs in verantwortlicher Position gewesen, „die Griechenland bei der Verschleierung seines Haushaltsdefizits und bei der betrügerischen Aufnahme in die Eurozone geholfen hat“.

Bereits in der Vergangenheit hatte Gauweiler wiederholt den Klageweg gegen die Euro-Rettungspolitik von Bundesregierung und Europäischer Zentralbank beschritten. Diesmal wird der Münchner Politiker vom Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek vertreten. (mü)

 

Bildquelle: flickr/Kiefer.

Ein Kommentar

  1. Der Rechner sagt:

    “Diese Risiken werden vergemeinschaftet und letztlich auf die Steuerzahler der Eurostaaten umverteilt”, sagt Gauweiler.
    —–

    Das ist im wesentlichen verkehrt.

    Über 80% der Anleihekäufe sind Käufe von Staatsanleihen. Und diese werden von den jeweiligen Notenbanken vorgenommen – die italienische Zentralbank kauft italienische Staatsanleihen, die deutsche deutsche und so weiter.

    “vergemeinschaftet und umverteilt” wird hier also gar nichts.

    Gauweiler versteht anscheinend nicht, das „die EZB“ im wesentlichen aus den Notenbanken besteht – die Bilanz EZB besteht im wesentlichen aus den konsolidierten Bilanz der Notenbanken der Eurozone.

    Geldpolitische Maßnahmen „der EZB“ werden von den Notenbanken auf Anweisung der EZB durchgeführt.

    Derart fundamentales Unverständnis nimmt seiner Klage jegliche Glaubwürdigkeit.

    Ebenso bedauerlich ist Gauweilers Unkenntnis der europäischen Verträge. Von einem allgemeinen „Verbot der Staatsfinanzierung“ in Lesart Gauweiler steht da nämlich nichts. Es ist der EZB lediglich verboten, Staatsanleihen DIREKT vom EMITENNTEN zu erwerben, oder Staaten direkt Kredite zu gewähren. Der Erwerb von Staatsanleihen an Zweitmärkten ist hingegen von diesem Verbot in den Verträgen AUSDRÜCKLICH AUSGENOMMEN.

    Gauweiler kaut den Unsinn wieder, mit dem er, Lucke, Starbatty und sonstige schlechte Professoren seit Jahren wahrheitswidrige Anti-Euro-Propaganda betreiben. Durch permanente Wiederholung wird dieser Unsinn kein bißchen wahrer.

    Und was noch schlimmer ist: mit der lärmenden Verbreitung dieses Unsinns desavouieren sie die freiheitliche völkische Opposition. Auch wenn Lucke und Starbatty sich inzwischen erfreulicherweise selbst abgeschossen haben.

    Ich bin kein Befürworter des „quantitative easings“ der EZB. Die Wachstumsschwäche in einigen Euroländern hat strukturelle Ursachen, und keine geldpolitischen.

    Die Banken schwimmen in verleihbarem Geld. Was ihnen fehlt sind solvente und vertrauenswürdige Schuldner.

    Die durch die Politik der EZB verstärkte Niedrigzinsphase für Staatsanleihen wird leider in Frankreich, Italien und Spanien für eine Reformpause genutzt. Das ist kontraproduktiv.

    Für eine sachlich fundierte Erörterung verweise ich auf diese Stellungnahme der Bundesbank:

    https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Themen/2015/2015_01_26_weidmann_kauf_staatsanleihen_birgt_risiken.html

    Die Politik der EZB, mittelfristig eine Inflationsrate „unterhalb aber nahe bei 2%“ anzustreben, ist hinsichtlich der „Nähe“ nicht durch die europäischen Verträge gefordert und in einer Zeit niedriger realer Wachstumsraten unnatürlich und schädlich.

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