Moskau. In Rußland wird es künftig leichter möglich sein, ausländisches Staatseigentum in der Russischen Föderation zu beschlagnahmen. Mit dem ab 1. Januar 2016 in Kraft tretenden Gesetz können die russischen Behörden erstmals Gegenmaßnahmen gegen die Beschlagnahme von russischem Eigentum im Ausland ergreifen, berichtete jetzt die „Rossijskaja Gaseta“.
Das Gesetz ist eine russische Reaktion auf die Beschlagnahme russischen Eigentums in Europa. Das Schiedsgericht in Den Haag hatte die Forderung von ehemaligen Yukos-Aktionären über mehr als 50 Milliarden US-Dollar Schadensersatz für rechtens erklärt. Damit könnte Rußland theoretisch ein großer Teil seines Eigentums in Europa weggenommen werden. Tatsächlich wurde kurz nach dem Haager Beschluß russisches Staatseigentum in Belgien konfisziert, und in der Folge wurden in Belgien und Frankreich die Bankkonten der Nachrichtenagentur „Rossiya Segodnya“ gepfändet. In Paris wurde ein Gebäude beschlagnahmt, das sich im Besitz des russischen Präsidialamts befindet. Daraufhin forderten russische Rechts-Experten die Möglichkeit juristischer Gegenmaßnahmen.
Das neue Gesetz gibt den russischen Gerichten nun das Recht, die juristische Immunität eines ausländischen Staates und seines Eigentums in Rußland auf der Grundlage des „Gegenseitigkeitsprinzips“ einzuschränken. Das bedeutet, daß russische Gerichte die juristische Immunität von Staaten einschränken können, die Rußland eine geringere Immunität gewähren als umgekehrt. (mü)