Berlin. Die Alternative für Deutschland (AfD) will juristisch gegen Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) vorgehen. Diese hatte der AfD über die Netzseite ihres Ministeriums vorgeworfen, sie würde Rechtsextreme unterstützen.
Weiterhin ließ Wanka verlauten: „Die rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.“ Damit bezog sich die CDU-Politikerin auf eine geplante Demonstration der AfD gegen die Asylpolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). AfD-Chef Jörg Meuthen stellte gegenüber der Presse fest, daß dadurch das Neutralitätsgebot der Ministerin verletzt wurde. Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 dürfen Minister nicht auf Behördenmittel im politischen Meinungskampf zurückgreifen. Das Urteil stellt klar: „Unvereinbar ist jede parteiergreifende Einwirkung von Staatsorganen als solchen zugunsten oder zu Lasten einzelner oder aller am politischen Wettbewerb beteiligten Parteien.“ (ag)
Die deutsche Parteienwelt ist ein Sammelsurium von
Faulenzern, Ungebildeten, Arbeitsscheuen, Antidemokraten, Politstrichern.
Die sind allerdings dabei noch so strunzdumm, wie diese Schrulle,
dass sie ins offene Messer der fehlenden Neutralität bei der Amtsausübung laufen. Das hat das BVerfG ihr eben bescheinigt. Wie können solche Dummschwätzer in einem Staat wie Deutschland Ministerämter bekleiden ?
Der CDU laufen die Schäfchen weg. Selber Schuld, antideutsches Gesindel!
Da schlagen die Dummköpfe natürlich um sich.
Frau Wanka, dann gehen sie mal ganz schnell in Berlin unters Volk, denn es ruft gerade sehr lautstark: MERKEL MUSS WEG!
Auch wenn ihnen die AfD nicht gefällt, die stellt ihnen hoffentlich nicht nur ein Bein.
Der Klage wurde inzwischen entsprochen.
Wanka hat diktatorisch gehandelt (Verbots-Irrtum?) und die Hetze gegen die AFD von der Ministeriums-Webseite entfernen müssen.
Inzwischen hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag der AfD eine einstweilige Anordnung gegen die Minister Wanka erlassen mit dem Inhalt, die inkriminierte „Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus dem Internetauftritt ihres Bundesministeriums zu entfernen“.
…
Es ist erfreulich, daß der zweite Senat in diesem Fall dem Merkel-Regime klar die rechtlichen Grenzen seines Handelns aufzeigt.
In einer parlamentarischen Demokratie müßte ein derart klarer, offensichtlicher und vorsätzlicher Verfassungsverstoß eines Ministers zu seiner Entlassung führen.
Bei einer von A. Merkel geleiteten Regierung braucht man damit aber wohl nicht zu rechnen.
Die an der Macht sich befindlichen Kräfte hetzen in einer Art und Weise das man nur noch auf radikale Gedanken kommt….