Gronau. In der Stadt im Münsterland wurde am Montagnachmittag bei einem Polizeieinsatz ein 46jähriger Türke von der Polizei erschossen. Er war mit einem Messer bewaffnet auf einen Polizisten losgegangen, der ihn daraufhin mit zwei Schüssen stoppte.
Zuvor war ein Streit in der Innenstadt zwischen zwei Familien eskaliert. Das spätere Todesopfer und seine Ex-Frau gehörten jeweils einer der Gruppen an. Als die Polizisten eintrafen, stürmte der 46jährige trotz Warnung auf den Beamten zu. Schwer verletzt von den Kugeln verstarb er noch vor Ort.
Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt nun, ob der Dienstwaffengebrauch des Polizisten gerechtfertigt war. Derweil fordert auch die örtliche türkische Gemeinde Aufklärung. Die „Westfälischen Nachrichten“ zitieren eine Mitteilung der Organisation: „Wir, die türkische Gemeinde, sind von diesem tragischen Vorfall zutiefst erschüttert, irritiert und sind von dem leichtfertigen Gebrauch der Dienstwaffe zutiefst schockiert. Hätte es nicht andere Möglichkeiten geben können, diesen aufgewühlten Familienvater unter Kontrolle zu bringen? Werden Polizeibeamte für solche Vorfälle nicht geschult, damit sie wissen, wie sie mit solchen Personen umzugehen haben? Durfte der Polizeibeamte in dieser Situation überhaupt zur Waffe greifen?“ (ag)
Schon eine Unverschämtheit sonders gleichen, wie hier die „örtliche türkische Gemeinde“ ohne nähere Kenntnis der Umstände von einem „leichtfertigen Gebrauch der Dienstwaffe“ schwafelt.
Und dann im gleichen Atemzug Aufklärung fordert – also ihre eigene Ahnungslosigkeit offen eingesteht.
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Natürlich ist es richtig, daß bei JEDEM Schußwaffengebrauch die Staatsanwaltschaft die Umstände ermittelt und dann beurteilt, ob der Gebrauch gerechtfertigt war.
Das Ergebnis dieser Ermittlungen hätten die türkischen Schreihälse besser abgewartet, bevor sie ihre vorlaute Vorverurteilung der Polizisten herausposaunen.
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Auch für „aufgewühlte Familienväter“ besteht keinerlei Notwendigkeit, auf Polizeibeamte trotz Warnungen loszustürmen.
Zumindest eine Mitschuld an seinem Tod trifft diesen Randalierer also auf jeden Fall.
„Durfte der Polizeibeamte in dieser Situation überhaupt zur Waffe greifen?“
JA! Denn wenn ein Irrer mit einem Messer auf Polizisten losgeht, haben diese das Recht sich und ihr Leben zu verteidigen!
Das war ganz klar Notwehr.
Noch ein paar Worte an ZUERST!:
Bitte behaltet diesen Fall im Auge und berichtet weiter darüber wie sich die BRD-Justiz in diesem Fall verhält.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Orden
Ich finde auch, dass sich der Polizeibeamete mindestens 2x ins Gesicht hätte stechen lassen müssen, um daraufhin noch einmal mit Nachdruck dem Angreifer ins Gewissen reden zu dürfen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht helfen, dürfte es einem Beamten erlaubt sein, ernsthaft mit dem zuständigen Psychologen über die unzureichenden Dienstverhältnisse zu sprechen. Aber nur wenn es dieser auch wirklich will.
Die notorisch um ihre Landsleute besorgte „türkische Gemeinde“ sollte sich vor Abfassung einer derartigen Anschuldigung fragen, wie ein türkischer Polizist auf einen erkennbar mordlüsternen Angreifer reagiert hätte.
Dann wären die Verfasser der Anschuldigung in ihrer Gemeinde erheblich schlauer und könnten bei nächster Gelegenheit darauf verzichten, in Tageszeitungen dummes Zeug zu verbreiten.
Typisch. Soll sich der Beamte abstechen lassen?
Dieses Volk muß rausgeworfen werden.