Warschau. In Osteuropa zeichnet sich eine interessante Entwicklung ab. Polnische Heimatvertriebene aus dem früheren Galizien, das heute zur Ukraine gehört, machen jetzt erstmals Ansprüche auf eine Restitution ihres früheren Besitzes geltend, analog etwa zu Restitutionsansprüchen deutscher Heimatvertriebener an die Adresse osteuropäischer Vertreiberstaaten. Sprachrohr dieser Bemühungen ist die Organisation Restitucija Kresow. Sie hat nun gerichtliche Klagen zur Wiederherstellung der Eigentumsrechte polnischer Bürger Polens auf ihre Vermögenswerte vorbereitet, die nach dem Zweiten Weltkrieg in den früheren polnischen Ostgebieten zurückgeblieben sind.
Laut dem Chef des Gründungskomitees der Organisation, Konrad Renkas, sollen die ersten Klagen schon bald bei Gerichten in Kiew und Luzk eingereicht werden. „Sollten die Gerichte in der Ukraine versuchen, vom Gesetz abzuweichen, werden wir uns an Gerichtshöfe in Straßburg und den USA wenden“, erklärt Renkas. Seinen Angaben zufolge sind bisher rund 1.200 Klageanträge bei der Organisation eingelaufen.
Die Organisation Restitucija Kresow wurde im April 2015 gegründet. Sie verfolgt das Ziel, die Eigentumsrechte von Polen auf das in der Ukraine zurückgebliebene Vermögen wiederherzustellen oder zumindest eine Entschädigung durchzusetzen.
In Polen leben heute noch rund 100.000 Menschen, die Eigentumsrechte auf Vermögen in den westlichen Gebieten der Ukraine (einst Kresy Wschodnie) geltend machen können.
Die Organisation Restitucija Kresow wurde interessanterweise im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Union ins Leben gerufen. Das Vertragswerk sieht unter anderem die Regelung der Eigentumsverhältnisse innerhalb der EU vor. Eine solche Entwicklung hätten sich viele ukrainische Nationalisten, die Anfang 2014 den Kurswechsel der Ukraine in Richtung Westen vehement unterstützten, vermutlich nicht träumen lassen. (mü)
Der Wusch der Polen, verlorene Gebiete und Vermögen wiederzugewinnen, ist legitim. Aber Elmar Brok bittet die Premierministerin Beate Szydło ausdrücklich, den Restitutionsfragen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und „trotz der Motiviertheit und Rechtsmäßigkeit der Forderungen dringende Vorkehrungen zu treffen, um die Einreichung der Klagen auf einen späteren Termin zu verschieben“. https://politgraben.wordpress.com/2015/11/09/polen-will-ukraine-aufteilen/
Wird aber für deutsche Vertriebene hoffentlich nicht gelten, wegen Mitschuld am Kriegsausbruch, Da wäre es auch nur gerecht das die die Umzugskosten noch mit übernehmen. so als Folgekosten!
Ich sag nur „Enteignung in der DDR“ und die darauffolgenden Probleme, als die Mauer fiel. :-O
Recht muß Recht bleiben.
Vertreibung ist Unrecht.