Russische Oberhaus-Chefin: US-Bodenoffensive wäre eine weitere Völkerrechtsverletzung

28. Oktober 2015
Russische Oberhaus-Chefin: US-Bodenoffensive wäre eine weitere Völkerrechtsverletzung
International
1
Foto: Symbolbild

Moskau. Die überraschende Ankündigung Washingtons, man denke über einen Bodeneinsatz von US-Truppen gegen den „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien nach, stößt nicht überall auf Begeisterung. Eine relativ unverblümte Reaktion kam jetzt aus Moskau – dort warnte die Vorsitzende des Föderationsrates des russischen Parlamentsoberhauses jetzt, daß eine Bodenoffensive der US-Armee ohne Zustimmung der Regierung in Damaskus ein grober Völkerrechtsbruch wäre.

Auch die sporadischen Luftangriffe amerikanischer Kampfjets in Syrien finden bislang ohne jede Zustimmung der Regierung in Damaskus statt – anders als die russischen Luftschläge, für die Moskau von der Regierung Assad offiziell „eingeladen“ wurde. Bislang beschränken sich die USA auf Angriffe auf den IS aus der Luft, ließen aber unlängst durch Verteidigungsminister Asthon Carter durchblicken, man wolle einen Bodeneinsatz amerikanischer Truppen nicht mehr ausschließen.

Die russische Oberhaus-Chefin hielte das für eine weitere grobe Verletzung des Völkerrechts durch Washington: „Das ist unzulässig“, erklärte sie und rief in Erinnerung, daß die USA mit ihren Bombardements, denen weder die UNO noch Syrien zugestimmt haben, bereits „grob gegen das Völkerecht“ verstoßen hätten.

Eine von den USA geführte Koalition fliegt seit August vergangenen Jahres nach eigener Darstellung Luftangriffe gegen IS-Stellungen in Syrien und im Irak. In Syrien bombardiert sie ohne Zustimmung der dortigen Regierung. Allerdings zeigen die monatelangen Luftangriffe kaum Wirkung – der vorgeblich angegriffene IS konnte sein Territorium im Gegenteil sogar noch erweitern. (mü)

Ein Kommentar

  1. A.S. sagt:

    Völkerrecht funktioniert nur und in dem Maße, wie alle Beteiligten es aktzeptieren und einhalten, denn oberhalb der Staaten gibt es keine reale Instanz bei der man es einklagen könnte.
    Einen Feind davon abzuhalten, sich feindselig zu verhalten, kann niemand mit dem Völkerrecht unterm Arm, sondern nur mit eigener, staatlicher, d.h. militärischer Macht.
    Souverän ist nur derjenige Staat, der fremde Mächte von Einmischungen in seine inneren Angelegenheiten abzuschrecken vermag.
    Dazu gehören Waffen, die jeden möglichen Gegner vernichtend zu treffen vermögen, das heißt heute, Atomwaffen mit interkontinentaler Reichweite ihrer Trägermittel.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert