Asylrecht: Rupert Scholz geht mit Regierung hart ins Gericht

26. Oktober 2015
Asylrecht: Rupert Scholz geht mit Regierung hart ins Gericht
National
1
Foto: Symbolbild

Berlin. Der Staatsrechtsprofessor und ehemalige Bundesverteidigungsminister, Rupert Scholz (CDU), wendet sich in einem Artikel für das Magazin „Focus“ ausgiebig den in der aktuellen Diskussion vernachlässigten Aspekten im Asylrecht zu. Dabei kommt er zu gänzlich anderen Ergebnissen als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Deren Aussagen, wonach das Asylrecht keine Obergrenze kenne und alle Syrer Asyl in Deutschland erhalten könnten, erteilt der Jurist eine klare Absage.

Anhand von zehn Punkten macht Scholz kurz und knapp deutlich, welche Rechtsbrüche und irrige Annahmen derzeit Realität geworden sind, und welche Korrekturen notwendig sind. Die Kernaussagen der zehn Grundsätze lauten:

  1. Das Asylrecht nach Artikel 16a des Grundgesetzes ist ein Individualrecht und kann daher nicht kollektiv auf ganze Gruppen – beispielsweise auf Syrer – angewendet werden.
  2. Allen Verträgen der EU zum Trotz haben souveräne Staaten das Recht auf Grenzkontrollen und Grenzsperren.
  3. Da das Prinzip der nationalen Identität Grundlage des Verfassungsstaates ist, muß er dieses Prinzip verteidigen. Hier sieht Scholz den Staat insbesondere gegenüber Einwanderern aus fremden Kulturkreisen gefordert.
  4. Das Asylrecht steht nicht über anderen Grundrechten und kann abgeschafft werden.
  5. Das Asylrecht darf nicht so auslegt werden, daß es den Sozialstaat gefährdet – eben durch unkontrollierte Masseneinwanderung.
  6. Besonders deutlich wird Scholz bei der angeblich nicht vorhandenen Obergrenze für Asylbewerberzahlen. Diese Aussage nennt er „falsch und verfassungswidrig“: „Der Gesetzgeber kann Obergrenzen festlegen.“
  7. „Wer sich nicht registrieren läßt, hat keinen Anspruch auf Asylgewährung.“
  8. Das Recht auf Familiennachzug ist kein Grundrecht und sollte zukünftig ausgeschlossen werden – „auch um falschen Erwartungen rasch zu begegnen“.
  9. Sogenannte „Flüchtlinge“ können in sichere Drittstaaten abgeschoben werden. Denn „kein Asylbewerber hat ein Recht auf Auswahl des Asylstaats“.
  10. Die Einrichtung von Transitzonen steht nicht im Gegensatz zur Verfassung.

Diese Ausführungen des renommierten Juristen zeigen den Widerspruch zwischen den geltenden Gesetzen und dem Handeln der Bundesregierung. (ag)

Ein Kommentar

  1. Komisch, irgendwelche Sänger (z.B. Maffay), Komedians (z.B. Mittermaier) oder Filmsternchen (z.B. Schweiger) bekommen Platz in der Presse ihren Gedanken freien Lauf zu lassen und Ärger zu sähen. Aber ein ehemaliger Verteidigungsminister, Juraprofessor etc., der mit unangenehmen Wahrheiten gegen den Kurs der Angelina Merkel Regierung Front macht, wird dort verschluckt. Wie kommt das nur? Schon vor 15 Jahren haben wir im Staatsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht etc. just die heute aktuellen Fragen diskutiert, die die illegalen Einwanderer hier aufwerfen. Komisch?!

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert