Beschlagnahmung leerstehender Immobilien für „Flüchtlinge“ – ein ideologischer Angriff?

4. Oktober 2015
Beschlagnahmung leerstehender Immobilien für „Flüchtlinge“ – ein ideologischer Angriff?
Wirtschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die F.A.Z.-Wirtschaftsredakteurin Corinna Budras hat unter der Überschrift „Altbau mit Stuck für die Flüchtlinge“ einen hoch interessanten Aufsatz über die „geplante Beschlagnahme“ leerstehenden Wohnraums in Berlin-Kreuzberg zur Unterbringung von „Flüchtlingen“ verfaßt. Zentraler Akteur: ein Kommunalpolitiker der Grünen.

Konkret thematisiert sie die Problematik an dem aufwendig sanierten und teilrekonstruierten „Riehmers Hofgarten (erbaut zwischen 1881 und 1899)“: „Im Kreuzberger Rathaus arbeitet die Bezirksverordnetenversammlung an einem Plan, der in Deutschland bisher einzigartig ist: Geht es nach dem Kreuzberger Bezirksverordneten Andreas Weeger [GRÜNEN-Fraktion; Anm. ZUERST!-Redaktion] , sollen die leerstehenden Wohnungen in Riehmers Hofgarten beschlagnahmt und als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden. Diese Unterkünfte werden dringend benötigt – und schließlich wisse jeder, der im Rathaus ein- und ausgehe, dass in den großzügigen Altbauwohnungen (bis zu 6 Meter hohe Decken, Dielenboden) seit dem Verkauf an private Investoren im Jahr 2006 die ‚Entmietung‘ in vollem Gange sei. ‚Spekulativer Leerstand‘ mache sich dort breit, wie es Weeger formuliert. (…) Den Grünen ist das schon lange ein Dorn im Auge, werden doch in der Berliner Innenstadt Wohnungen zunehmend knapp und teuer. Doch der Druck auf den Berliner Wohnungsmarkt hat durch die Massen an Flüchtlingen noch einmal deutlich zugenommen. Ende September hat Weeger deshalb einen Antrag auf Beschlagnahme gestellt, auch für vergleichbare Fälle. Die Mehrheit – nicht nur der Bezirksverordnetenversammlung, auch der Kreuzberger selbst – weiß er hinter sich. Nur abgestimmt werden konnte noch nicht, weil die CDU um Aufschub bat.“

In Hamburg, Bremen und Sachsen sind Pläne zur Zwangsrekrutierung von leerstehendem Wohnraum ebenfalls vorangeschritten, teilweise schon gesetzlich verabschiedet oder praktisch vollzogen worden. Doch hier betrifft es bislang nur gewerblich genutzte Immobilien. „Zwang bei Privatimmobilien stand aber bisher nicht zur Disposition, insofern wird der Kreuzberger Bezirksverordnete Weeger nun zum Pionier“, so Budras zutreffend, die in diesem Sinne fortfährt: „Trotzdem rüttelt Weegers Vorschlag an dem lieblichen Traum der selbstlosen, allumfassenden Willkommenskultur, dem sich die Deutschen gerade hingeben.“

So kritisch die F.A.Z.-Redakteurin den Beschlagnahmungen gegenübersteht, so realistisch ist auch ihre Einschätzung: „Überhaupt ist die Beschlagnahme von Privatwohnungen nur der letzte Schritt in einer Kette pragmatischer Maßnahmen, die schon jetzt allerorten angewandt werden. Während über die Zwangsvermietung von Wohnungen und Luxusappartements noch gestritten wird, ist die Umwidmung öffentlicher Gebäude zu Flüchtlingsheimen schon in vollem Gange. In der Hauptstadt wird dazu inzwischen gerne zum Mittel der Beschlagnahme gegriffen; dort scheint das Wort in den zuständigen Behörden schon längst seinen ursprünglichen Schrecken verloren zu haben. Dabei hilft eine großzügige Regelung im Berliner Polizeigesetz, die Beschlagnahmen zur ‚Gefahrenabwehr‘ erlaubt.“

Ein lesenswerter Beitrag in der auch von ZUERST! aufmerksam verfolgten Debatte um die Beschlagnahmung privater Immobilien zur Bewältigung des Asyl-Ansturms. (sp)

 

3 Kommentare

  1. Besser Anonym sagt:

    Und was die Beschlagnahmungen angeht:

    Im Kanzleramt gibt es doch garantiert viele ungenutzte Räume!

    Dann bekommt die Kanzlerin mal einen realistischen Bezug zu ihrer Politik!

  2. Bürgerfreund sagt:

    Die Feinde des deutschen Volkes sind nicht jenseits der Grenzen, sie wohnen in ihm selbst und sind GRÜN.

  3. Der Rechner sagt:

    Schon ulkig.

    Sowie die kulturbereichernden Fachkräfte in beschlagnahmte Wohnungen eingezogen sind, werden sämtliche noch vorhandene Altmieter das Haus fluchtartig verlassen.

    Den Eigentümern spielt das letztlich in die Hände. Denn während der Senat für die Dauer der Beschlagnahmung Miete zahlen muß, kann bei schlußendlich erfolgtem Auszug der kulturbereichernden Fachkräfte der geplante Umbau endlich vonstatten gehen.

    Denn man kann mit Sicherheit davon ausgehen, daß die kulturbereichernden Fachkräfte das Haus innert zwei Jahren in einen abrißwürdigen Zustand versetzen werden.

    Früher mußten abrißwillige Hausbesitzer für den gleichen Effekt Drogensüchtige und Kleinkriminelle in ihren Abrißobjekten einquartieren. Die Grünen wollen ihnen das jetzt ersparen.

    Abgesehen davon ist Leerstand durch Entmietung zwecks Umbau oder Abriß und Neubau kein spekulativer Leerstand. Aber seit wann wüßten die Melonen (außen grün, innen rot) schon, wovon sie reden.

    Es ist typisch für die Kreuzberger Chaoten-Politszene, daß sich alle über 20 zeitweilig leerstehende Wohnungen das Maul zerreißen, während das durch Asyltouristen in Berlin verursachte Wohnungsproblem in der Größenordnung von 20.000 liegen dürfte.

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