München/Köln. Der NSU-Prozeß ist um eine weitere Posse reicher. Ein Anwalt der Nebenklage legte heute mit sofortiger Wirkung sein Mandat nieder. Als Grund gab er an, daß seine angebliche Mandantin nie existiert hat.
„Im Münchner NSU-Prozeß ist eine Frau als vermeintliches Opfer und Nebenklägerin zugelassen, die ’nach aktuellem Kenntnisstand gar nicht existent sein dürfte‘. Das hat einer der Nebenklage-Anwälte in dem Verfahren, Ralph Willms, am Freitag über seinen Verteidiger mitteilen lassen. Willms sei dabei von einem anderen vermeintlichen Opfer des Bombenanschlags an der Kölner Keupstraße im Jahr 2004 getäuscht worden“, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.
Rechtsanwalt Willms hat seit Beginn des Prozesses im Mai 2013 die Vertretung der nicht existierenden Frau inne. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte die Affäre aufgedeckt, als er nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen, die Frau als Zeugin vorzuladen, Willms aufforderte, den Aufenthaltsort seiner Mandantin zu klären. (sp)
Und ein solcher „Rechtsstaat“ macht sich drann, seine Mitmenschen, bei nicht erwünschter Meinung, zu reglementieren. Siehe Entziehung der Kindererziehung.
Nur noch zum Kotzen!
Zwei Jahre lang zieht sich dieser Prozeß nun hin.
Offensichtlich dient er nur noch dazu, Angeklagte so lange wie möglich in Haft halten zu können.
Wozu das Nebenklagetheater gehörig beiträgt.