Kehl/Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Klage einer angehenden Verwaltungswirtin (Bachelor of Public Management) gegen ihre Exmatrikulierung von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl abgelehnt.
Nachdem zuvor bereits das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage der jungen Frau gegen den Ausschluß abgelehnt hatte, wies nun auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ihr Ansinnen ab. Damit bleibt sie von den derzeit laufenden Prüfungen zum Studienabschluß ausgeschlossen, berichtet die „Badische Zeitung“. Hintergrund ist ihre Mitgliedschaft in der NPD und die Aktivität als sogenannte „Stützpunktleiterin“ der Jungen Nationaldemokraten (JN), der Jugendorganisation der Partei.
Im September 2011 hatte sie zu Beginn des Studiums eine „Belehrung und Erklärung“ unterzeichnet, in der sie sich dazu bekennt, verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten. Im März 2012 wechselte sie gemäß Studienplan für drei Semester nach Kehl, wo sie wiederum einen Diensteid als Beamte ablegen und sich damit zur Verfassung bekennen mußte. Nachdem der Rektor der Hochschule im Juli 2013 von den politischen Aktivitäten der Studentin erfuhr und das Innenministerium sowie den Verfassungsschutz informiert hatte, sorgte er für den Ausschluß der angehenden Staatsdienerin wegen arglistiger Täuschung. Diese Auffassung wurde nun vor Gericht bestätigt. (lp)