München. Der bayerische „Integrationsbeauftragte“ Martin Neumeyer (CSU) schlägt vor, die sogenannte „Residenzpflicht“ für Asylbewerber abzuschaffen.
Sie besagt, daß sich Asylbewerber grundsätzlich nur im Regierungsbezirk ihres Unterbringungsortes aufhalten und bewegen dürfen. Jede Reise darüber hinaus muß angemeldet und genehmigt werden. In der Praxis wird die Meldepflicht freilich vielfach unterlaufen. Es gibt allerdings keinen, aber auch gar keinen Grund, die „Residenzpflicht“ für Asylbewerber, die nach wie vor Gesetz ist, zu lockern oder gar aufzuheben. Andere Länder wie etwa die Schweiz oder Australien verfahren mit Asylbewerbern noch sehr viel strenger und erlegen ihnen eine strikte Anwesenheitspflicht am Ort ihrer Unterbringung auf. Warum sollen sich Asylbewerber partout frei bewegen können? Angesichts der jüngsten Entwicklung – in der Münchner Bayernkaserne und in der Zirndorfer Erstaufnahmeeinrichtung brachen dieser Tage die Masern aus – wäre das Gegenteil naheliegend, und zum Schutz der Anwohner hätte die Stadt eigentlich schon längst eine Quarantäne mit absoluter Ausgangssperre verhängen müssen. Der Fall des CSU-„Integrations-beauftragten“ legt einmal mehr den Schluß nahe, daß „unsere“ Politiker längst nicht mehr das Wohl der einheimischen Bevölkerung vor Augen haben, sondern allesamt als Dienstleister der Asyllobby agieren. Der Souverän sollte sich zu gegebener Zeit daran erinnern. (ds)