Bremen: Angriffe auf Polizisten sollen künftig immer mit Gefängnis geahndet werden

5. September 2014
Bremen: Angriffe auf Polizisten sollen künftig immer mit Gefängnis geahndet werden
National
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Foto: Symbolbild

Bremen. Das Klima wird rauher: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt jetzt die Forderungen des Bremer Senats, bei Angriffen auf Polizisten künftig in jedem Fall eine Gefängnisstrafe zu verhängen.

Hauptargument: Dies wäre ein wichtiges Signal für alle Polizisten in Deutschland, „die bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit ein erhebliches Risiko für Leib und Leben eingehen“, erklärte der stellvertretende GdP-Vorsitzende, Jörg Radek. Und: „Besonders erschreckend ist die Tatsache, daß statistisch gesehen in Deutschland etwa alle vier Tage eine Beamtin oder ein Beamter im Dienst Opfer eines versuchten Totschlags wurde“, betonte Radek. Vor allem in Ballungsräumen, „wo sich Subkulturen verdichten und radikalisieren“, müsse jeder als Polizist erkennbare Beamte mittlerweile damit rechnen, ohne Anlaß attackiert und schwer verletzt zu werden.

Auch die in der Bremischen Bürgerschaft mit zwei Abgeordneten vertretene Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BiW) bekundete bereits ihre grundsätzliche Zustimmung. „Jeder Angriff auf einen Polizeibeamten ist ein Angriff auf unseren Staat und damit die freiheitliche Gesellschaft, der nicht hingenommen werden darf. Den Tätern muß klar signalisiert werden, daß Gewalt gegen Polizisten kein Kavaliersdelikt ist“, unterstrich der Bundesvorsitzende Jan Timke. Zugleich warf er der regierenden SPD angesichts der Bürgerschaftswahl im kommenden Jahr ein „durchsichtiges Manöver“ vor. „Offenbar fürchtet die SPD um die Wählerstimmen von Polizeibeamten im Land Bremen“ und übernehme deswegen Forderungen der BiW.

Der Bremer Justizsenator Martin Günthner (SPD) hatte den Vorstoß zuletzt mit der zunehmenden Zahl von Angriffen auf Polizisten gerechtfertigt. Die Beamten hätten „nicht das Gefühl, daß die Gesetzeslage abschreckende Wirkung entfaltet“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Zuletzt hatte das Landgericht Bochum für Empörung gesorgt, nachdem es einen Russen auf freien Fuß setzte, der einen Polizeibeamten angeschossen hatte. (ds)

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