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Wiesbaden/Berlin. Weil das Bundeskriminalamt (BKA) die „interkulturelle Kompetenz“ laut Pressemitteilung als „eine der Schlüsselkompetenzen für die Polizeiarbeit in Deutschland“ erachtet, haben am Freitag 59 Absolventen des Bachelorstudiengangs „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ an der Fachhochschule des Bundes den Abschluß einer Projektwoche zum Thema gefeiert – in der Türkischen Botschaft in Berlin.
Zuvor hatten sich die angehenden Beamten unter anderem mit der „kulturellen und religiösen Vielfalt“ Deutschlands intensiv auseinander gesetzt, wie es weiter heißt. Die Absolventen des Studiengangs besuchten eine Berliner Moschee, führten Gespräche mit Vertretern islamischer Organisationen und diskutierten das Verhältnis von Türken und Deutschen im Türkisch-Deutschen Zentrum. Schließlich präsentierten sie die Ergebnisse der Projektwoche in der Türkischen Botschaft in Berlin dem türkischen Botschafter Hüseyin Avni Karslioglu, BKA-Präsident Jörg Ziercke usowie dem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes, Thomas Bönders.
Ziercke erklärte im Anschluß: „Polizeibeamte müssen bei ihrer Arbeit offen und vorbehaltlos agieren. Darum legen wir bei der Aus- und Fortbildung im Bundeskriminalamt großen Wert auf die Förderung der interkulturellen Kompetenz, denn der Blick auf Trennendes darf nicht die Perspektive sein, aus der heraus Polizeibeamte handeln. Die heutige Veranstaltung zur ‚Stärkung der interkulturellen Kompetenz‘ in den Räumen der Botschaft der Türkei ist auch ein wichtiges Signal an die türkische Community in Deutschland: Wir wollen gemeinsam dafür Sorge tragen, daß ein ähnliches Leid wie durch den Terror des Nationalsozialistischen Untergrunds nicht noch einmal geschieht.“ Der türkische Botschafter Karslioglu nutzte die Gelegenheit, um für eine politisch korrekte Umbenennung von Tatsachen zu plädieren, die seiner Meinung nach offenbar mit „interkultureller Kompetenz“ nicht vereinbar sind: Er wolle bei dieser Gelegenheit betonen, „daß von Bezeichnungen wie ‚islamistischer Terror‘ oder ‚radikalislamisch‘, die den Terror mit der Nationalität oder der Religion in Verbindung bringen, abgesehen werden sollte.“