Brüssel/Helsinki. Die EU-Kommission will Finnland dazu zwingen, arbeitslosen Ausländern auch dann Unterstützung zu bezahlen, wenn diese überhaupt nicht im Land gearbeitet haben und offenbar nur wegen der Sozialleistung zugewandert sind.
Aus diesem Grund hat das Gremium eine Klage vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg beschlossen, berichtet die „Berliner Umschau“. Mit der bisherigen Regelung diskriminiere die finnische Regierung Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten. Bislang müssen ausländische Arbeitslose wenigstens vier Wochen in Finnland gearbeitet oder vier Monate selbstständig erwerbstätig gewesen sein, um Sozialleistungen zu erhalten. Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, erhalten Arbeitslose eine Basisleistung von knapp 26 Euro plus Kinderzuschlägen am Tag, sowie eine Zusatzleistung, deren Höhe nach dem letzten Verdienst schwankt.