Sperrklausel: Freie Wähler und ÖDP klagen gegen Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl

15. Oktober 2013

Die Qual der Wahl (Foto: flickr/Awaya Legends, CC BY 2.0)

Karlsruhe. Die Bundesvereinigung der Freien Wähler (FW) und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Drei-Prozent-Klausel bei der Europawahl im Mai 2014. 

Die Vorsitzenden beider Parteien, Hubert Aiwanger und Sebastian Frankenberger sowie der renommierte Verfassungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim reichten am Montag in Karlsruhe Klage ein. Von Arnim hatte vor zwei Jahren bereits erfolgreich gegen die damals noch bestehende Fünf-Prozent-Klausel geklagt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Hürde im Juni 2013 abgeschafft hatte, peitschten jedoch die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen innerhalb kürzester Zeit ein neues Gesetz durch den Bundestag, in dem die Hürde nun auf drei Prozent festgelegt ist. ÖDP-Chef Frankenberger erklärte auf einer Pressekonferenz: „Wir sind uns sicher, daß die Bundesverfassungsrichter nicht ihr eigenes Urteil ad absurdum führen und deshalb unserer Klage stattgeben.“

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