
Die Qual der Wahl (Foto: flickr/Awaya Legends, CC BY 2.0)
Berlin. Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen setzen in den letzten Monaten vor der Bundestagswahl offenbar massiv auf den Einsatz auch von wissenschaftlichen Mitarbeitern – und verstoßen damit gegen das Gesetz.
Das belegen Recherchen des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“, denen zufolge die Mitarbeiter vor Ort an den Wahlkampfständen, aber auch zum Plakatekleben und Flyerverteilen eingesetzt werden. Nach dem Abgeordnetengesetz dürfen wissenschaftliche Mitarbeiter dem Abgeordneten jedoch nur bei dessen parlamentarischer Arbeit helfen und folglich keine Parteiarbeit leisten. Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim sieht darin eine „illegale Parteienfinanzierung“. Im Interview mit dem Magazin sagte er: „Wenn Abgeordneten-Mitarbeiter zum Wahlkampf herangezogen werden, dann läuft das auf eine verschleierte Parteienfinanzierung aus der Staatskasse hinaus, weil die Parteien entsprechende Aufwendungen ersparen. Und die ist eindeutig rechts- und verfassungswidrig.“ Der Schaden für den Steuerzahler belaufe sich „auf mindestens 15 Millionen Euro“, wenn nur ein kleiner Teil der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Abgeordneten die letzten drei Monate vor der Wahl mit Wahlkampf beschäftigt sind: „Das liegt auch daran, daß es an der Kontrolle fehlt. Hier besteht praktisch eine völlige Kontrolllosigkeit. Nicht einmal der Bundesrechnungshof darf die Abgeordneten-Mitarbeiter überprüfen“, so von Arnim.